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Recht/Nikotin

E-ZIGARETTEN: KEINE ZULASSUNG NÖTIG

Im Streit darüber, ob die E-Zigarette als Arzneimittel gilt und damit eine Zulassung benötigt, stellt sich das Verwaltungsgericht Köln (VG) auf die Seite der Hersteller.

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Auch mit nikotinhaltigen Liquids sei die E-Zigarette nicht den Arzneimitteln zuzuordnen, entschieden die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hatte zuvor argumentiert, dass es sich bei E-Zigaretten mit Nikotin um Arzneimittel handelt, auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist dieser Ansicht. In der Folge kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.

Laut den Richtern des VG kann Nikotin zwar auch ein Arzneistoff sein und so für medizinische Zwecke eingesetzt werden. Bei der E-Zigarette fehle jedoch ein therapeutischer oder prophylaktischer Zweck. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen.

Deshalb handle es sich um ein Genussmittel, so die Richter weiter. Das BfArM habe den Beleg für eine therapeutische Eignung nicht erbracht. Allein die mit Nikotin oder anderen Inhaltsstoffen „möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren“ rechtfertigen die Einordnung als Arzneimittel nicht. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Quelle: apotheke-adhoc.de

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