Politik
DIE GRUNDRENTE – WAS BEDEUTET DAS?
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Dabei ist der Begriff Grundrente allein schon nicht ganz korrekt. Es klingt als ob alle Menschen einen Anspruch auf den gleichen Betrag an Rente hätten. Dem ist aber nicht so. Jeder hat Anspruch auf den Anteil an Rente, für den man eingezahlt hat. Dies wird im Rentenfall nach einem komplizierten Rechenmodell berechnet. Dennoch ist die „Grundidee“, die hinter der Grundrente steckt, ganz besonders wichtig. Man möchte Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, eine auskömmliche Rente zahlen.
Viele Frauen, die in Teilzeit tätig waren und ein geringes Gehalt hatten, sind davon betroffen. Diesen soll der entwürdigende Weg zum Sozialamt erspart werden, den man gehen muss, um die sogenannte Grundsicherung zu beantragen. Es geht auch um die Anerkennung einer Lebensleistung, die Menschen unterstützen soll, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Was bedeutet eigentlich Grundsicherung? Die Grundsicherung ist ein Teil der Sozialhilfe. Sie ist auf den Personenkreis der Rentenbezieher und der wegen Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Menschen beschränkt. In der Definition heißt es, dass die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum abdecken soll. Dafür hat der Gesetzgeber sogar ein eigenes Grundsicherungsgesetz verabschiedet. Die Grundsicherung soll der Altersarmut vorbeugen. Sie ist nur durch einen Antrag beim Sozialamt erhältlich, was natürlich für Betroffene eine Hürde darstellt.
Mehr als 550 000 Menschen beziehen zurzeit die Grundsicherung, aber Schätzungen zufolge hätten ungefähr eine Million Menschen Anspruch darauf. Die Grundsicherung beträgt je nach Miete 800 bis 900 Euro. Schaut man in die Statistik, bezogen in Deutschland knapp 9 Millionen Menschen eine Rente unter 800 Euro. Diese sind aber nicht alle von Altersarmut betroffen. Viele haben einfach nur kurz in die Rentenkasse eingezahlt, bevor sie zum Beispiel selbständig wurden und aus der Versicherungspflicht herausfielen. Sie erhalten daher auch nur eine kleine Rente.
Und die Grundrente? Ab Januar 2021 sollen ungefähr 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Der Frauenanteil beträgt dabei 70 Prozent! Die Grundrente ist sozusagen ein Zuschlag, den man zu seiner erworbenen Rente erhält, wenn die Rente besonders niedrig ausfällt. Allerdings müssen mindestens 33 Beitragsjahre, bei denen Kindererziehungszeiten und Pflege von Angehörigen mit angerechnet werden, nachgewiesen werden. Der volle Betrag zur Rente ist ab 35 nachgewiesenen Beitragsjahren fällig.
Wo liegen die Grenzen? Den vollen Zuschlag zur Rente bekommen Alleinstehende nach 35 eingezahlten Beitragsjahren und einer Rente von 1250,00 Euro. Bei Ehepaaren beträgt die Grenze 1950 Euro. Liegt das Einkommen darüber, werden Abschläge fällig. Hat ein Alleinstehender 50 Euro mehr zur Verfügung, wird das zu 60 Prozent angerechnet und die Grundrente wäre dann 30 Euro niedriger. Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn das Verfahren zur Berechnung nicht besonders kompliziert wäre. Die Berechtigung zum Bezug der Grundrente soll einmal im Jahr überprüft werden. Selbstverständlich dürfen auch nur Bedürftige in den „Genuss“ der Grundrente kommen.
Zusätzliche Einnahmen wie Pensionen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten aus privaten oder betrieblichen Vorsorgeverträgen werden überprüft und von den Ansprüchen abgezogen. Da die Angaben zu den zu versteuernden Einkommen immer erst im Jahr danach vorliegen, werden die neuen Rentner aus dem Jahr 2021 vermutlich erst ein Jahr auf ihren Zuschlag warten müssen. Hier sieht man, wie wichtig es auch für junge Menschen ist, sich mit ihrer zukünftigen Rente auseinander zu setzen. Auch bei Minijobs kann man für sehr wenig Geld freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und damit volle Anwartschaften erwerben. Bei 400 Euro sind das im Moment 16,20 Euro, die dann aber bei einem Jahr Beschäftigung im Minijob auch als ein Jahr in der Rentenversicherung gelten. Daher ist eine Abwahl der freiwilligen Beitragszahlung nicht sinnvoll.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 04/2020 ab Seite 74.
Mira Sellheim, Apothekerin, Delegierte der LAK Hessen