Drei Frauen in weißem Kittel stehen hinter dem HV-Tisch und beraten sich zu einer Liste.
Haben Priorität und werden mit als Erste geimpft: PTA und andere Apothekenmitarbeiter*innen. © Phoenixns / iStock / Getty Images Plus

Reihenfolge | Gesundheitseinrichtungen

APOTHEKENMITARBEITER GEHÖREN ZU DEN ERSTEN, DIE GEIMPFT WERDEN

Jetzt doch: Apothekenmitarbeiter gehören zu den priorisierten Impfgruppen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, werden also bei den ersten Impfdosen nach Zulassung berücksichtigt. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, der heute Nachmittag bekannt wurde. Die Impfung soll zudem kostenlos und für alle Menschen zu haben sein – auch für Nicht-Versicherte.

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Das BMG schreibt dazu: „Insbesondere in der ersten Zeit nach Zulassung eines Impfstoffes wird dieser nicht flächendeckend allen impfbereiten Menschen zur Verfügung stehen“ – die Auswahl der priorisierten Gruppen musste also entschieden werden. Zu den ersten Impflingen gehören „Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben sowie die Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen.“

Apotheken an dritter Stelle mit Polizei und Feuerwehr
In der dritten Gruppe kommt unter anderem das Apothekenpersonal an die Reihe: „Als nachfolgende prioritär zu impfende Personengruppe haben insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.“ Aufgezählt werden dann verschiedene staatliche Einrichtungen, die die öffentliche Ordnung aufrechterhalten (Polizei, Feuerwehr, Justiz, öffentlicher Gesundheitsdienst) sowie bis dahin nicht berücksichtigte Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Apotheken und die Koordinierungsstelle für das Transplantationsgesetz.

Medizinisches Personal zuerst
Dabei wird das medizinische Personal gemeinsam mit den von ihm behandelten Patienten zuerst genannt. Wörtlich heißt es: „Personen, die in Einrichtungen tätig sind oder dort behandelt werden, haben Anspruch auf Schutzimpfungen.“ Welche Einrichtungen gemeint sind, ist noch offen und soll nach Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) ergänzt werden.

Risikogruppen als Nummer Zwei
Danach folgen Personen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und diejenigen, die sie betreuen. Die Voraussetzung muss von einem behandelnden Arzt oder vom öffentlcihen Gesundheitsdienst festgestellt werden. Der Patient muss zur Impfung neben dem Ausweis auch ein entsprechendes Attest vorlegen.

Kostenlos, auch für Nicht-Versicherte
Der Referentenentwurf hält außerdem fest, dass „alle Versicherten der GKV und andere Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus“ haben. Das heißt: Auch Nicht-Versicherte. Zudem ist die Impfung für alle kostenlos.

Update:
Nach dem Entwurf des BMG gab nun auch die Ständige Impfkomission ihre Empfehlung bekannt. Sie sieht sechs Kategorien vor, bei denen PTA erst in der fünften Gruppe geimpft werden sollen:

1.) Alter von über 80 Jahren, Heimbewohner, Rettungsdienst, Pflegekräfte und andere Beschäftigte im ambulanten und stationären Bereich, Beschäftigte in Notaufnahmen und Covid-19-Stationen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Geburtshilfe oder Transplantationsmedizin)
2.) Alter von 76 bis 80 Jahren, Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (Infektionsstationen, Zahnarztpraxen oder beim Transport von Notfallpatienten), Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen sowie deren Betreuungspersonal
3.) Alter von 71 bis 75 Jahren, Personen mit Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen, Bewohner von Asyl- und Obdachlosenunterkünften sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (Ärzte in der Dermatologie und Orthopädie) und an besonders relevanten Positionen für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur (Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen oder Mitarbeiter in der Krankenhaustechnik), die im öffentlichen Gesundheitsdienst Beschäftigten
4.) Alter von 66 bis 70 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen mit moderatem Risiko und deren engste Kontaktpersonen, Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (ohne Kontakt zu Patienten mit Infektionskrankheiten), Lehrer, Erzieher, alle in prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen (Saisonarbeiter oder Beschäftigte in der Fleisch-verarbeitenden Industrie oder in Verteilzentren von Paketdiensten)
5.) Alter von 60 bis 65 Jahren, Beschäftigte im Einzelhandel, Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen, Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur (Bundeswehr, Polizei, ÖPNV oder Abfallwirtschaft)
6.) alle übrigen

Quelle: tagesschau.de

Alexandra Regner,
PTA und Medizinjournalistin

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/apothekenmitarbeiter-werden-priorisiert-geimpft-corona/ 
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/coronavirus-news-ticker-kw49

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