Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
BVPTA: PTA-BERUF AUFWERTEN
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Verbandsvorsitzende Sabine Pfeiffer lehnte vor allem die vorgesehene Regelung ab, wonach künftig auch nicht-pharmazeutisches Personal Arzneimittel im Rahmen der Rezeptur herstellen darf. Hier liege eine klassische Domäne der PTA, in deren Ausbildung mehr als 500 Lehrstunden in pharmazeutischer Galenik integriert sind. „Es kann und darf im Interesse des Verbraucherschutzes nicht sein, dass ungelernte Hilfskräfte diese hochwertige Tätigkeit ausgebildeter PTA übernehmen dürfen“, erklärte Pfeiffer.
Damit würde der Verordnungsgeber auch ein völlig falsches Signal setzen. „Wer dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel bei PTA wirksam begegnen will, muss den Be-ruf auf- und nicht abwerten“, sagte Pfeiffer. In diesem Sinne begrüßte sie eine ebenfalls vorgesehene Neuregelung, wonach der Apotheker künftig eine Vertretung seiner Person bei der Beratung durch sein pharmazeutisches Personal bestimmen kann.
Durch die individuelle Festlegung ergebe sich die Chance, dass spezifische Qualifikationen, vorhandene Kompetenzen und das ohnehin schon längst praktizierte eigenständige Arbeiten von PTA in vielen Arbeitsbereichen künftig in der Apotheke dokumentiert würden. Selbst nach Angaben der Apothekerspitzenorganisation ABDA wird die Beratung derzeit bereits zu 80 % von PTA geleistet. „Die PTA hat und wird weiterhin eine unverzichtbare Rolle in der Apotheke und gegenüber den Verbrauchern bzw. Patienten einnehmen“, so Pfeiffer. „Dem muss die neuen ApBetrO auch angemessen Rechnung tragen!“
In diesem Sinne sprach sich die Verbandsvorsitzende zusätzlich dafür aus, die Apothekenleiter als Arbeitgeber zukünftig über die Apothekenbetriebsordnung für die Förderung von Fort- und Weiterbildung des pharmazeutischen Personals stärker die Pflicht zu nehmen. Pfeiffer betonte zudem, wie dringlich eine zeitnahe Novellierung des PTA-Berufsgesetzes unter Anpassung des Berufsbildes ist.
„Die derzeitige Formulierung ‚unter Aufsicht des Apothekers‘ muss zeitgemäß und in Gleichstellung mit Apothekerassistenten und Pharmazieingenieuren auf ‚unter Verant-wortung des Apothekers‘ angepasst werden.“ Der BVpta vertritt als einziger Verband ausschließlich die Interessen der Pharmazeutisch technischen AssistentInnen. In dieser Funktion war er als maßgebliche Vertretung des Berufes zur Stellungnahme in der Anhörung zur Apothekenbetriebsordnung geladen worden. Quelle: BVpta