Apothekenbetriebsordnung
BUNDESRAT BESCHLIESST APBETRO
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Die vom Bundesgesundheitsministerium anvisierten Erleichterungen für Filialverbünde wurden endgültig gestrichen. Auch zu einer Liberalisierung des Botendienstes wird es nicht kommen. Letzte Hürde ist nun die Regierung: Die hat nämlich die Möglichkeit, die ApBetrO zurückzunehmen.
Trotz der Streichung vieler heikler Punkte bringt die ApBetrO viele Neuerungen mit sich: So werden die Begriffe „patientenindividuelles Stellen“ und „Verblistern“ erstmals zusammengeführt und in einem eigenen Abschnitt der Verordnung definiert. Für solche Tätigkeiten müssen Apotheken künftig einen separaten Raum zur Verfügung stellen. Ein Antrag Brandenburgs, nach dem geteilte Tabletten zumindest in einigen Fällen doch gestellt oder verblistert werden können sollen, wurde ebenfalls verabschiedet. Zudem werden alle Apotheken zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) verpflichtet.
Apotheken sollen in Zukunft auch einen „barrierefreien“ Zugang für behinderte Menschen haben: Jede Offizin soll daher mit einem Rollstuhl erreichbar sein. Außerdem werden die einzuhaltenden Hygienestandards konkretisiert: Unter anderem soll für Herstellungsprozesse ein Hygieneplan erstellt werden, an den sich das Apothekenpersonal halten muss. Die Anfertigung von Rezepturen muss in einem Herstellungsprotokoll dokumentiert werden.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte für die ApBetrO 37 Änderungsanträge beschlossen. Das Plenum folgte den Gesundheitsexperten in 35 Punkten: Unter anderem sollen künftig nur noch Apotheker ein Medikationsmanagement durchführen. Das Apothekensortiment soll zudem einen unmittelbaren Gesundheitsbezug haben.
Keine Mehrheit fand der Vorschlag, Apothekern Bußgelder zu erteilen, wenn sie gegen die Pficht verstoßen, dem Hygieneplan zu folgen. Die Möglichkeit, geteilte Pillen zu verblistern, wurde mehrheitlich verabschiedet. Der Ausschuss hatte sich dagegen ausgesprochen, Brandenburg hatte aber einen erfolgreichen Gegenantrag nachgereicht.
Nun ist wieder die Regierung am Zug: Bei einer ihrer nächsten Kabinettssitzungen müssen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und seine Kollegen die Änderungen des Bundesrats in die ApBetrO übernehmen und sie anschließend unterzeichnen. Als Alternative könnte das Kabinett die Verordnung auch zurücknehmen. In der Regel bespricht die Regierung eine beschlossene Verordnung innerhalb von drei Wochen nach dem Bundesratsbeschluss. Die ApBetrO könnte also nach wie vor am 1. Mai in Kraft treten. Quelle: apotheke-adhoc.de