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Arzneimittelgesetz/Recht

BAYERN: E-ZIGARETTE KEIN ARZNEIMITTEL

Das Verwaltungsgericht München entschied am Mittwoch, dass es die E-Zigarette nicht für ein Medizinprodukt im Sinne des Arzneimittelgesetzes hält. Der Freistaat Bayern hatte das noch anders gesehen.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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