Künftig sind weitere Wirkstoffe von der Substitution ausgeschlossen. Pharmazeutische Bedenken dürfen die Apotheker bei diesen Wirkstoffen nicht mehr geltend machen. Das Austauschverbot betrifft auch Rabattverträge.
Seite 1/1
1 Minute
Seite 1/1
1 Minute
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc