Apothekenhonorar
APOTHEKER WOLLEN DYNAMISCHES FIXHONORAR
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Die Bayern hatten angemerkt, dass die Anpassungen anhand der Grundlohnsumme berechnet werden könnten. Wäre dies seit 2004 tatsächlich regelmäßig geschehen, müsste der Festzuschlag zum 1. Januar 2013 auf 9,02 Euro erhöht werden – ohne die Anpassung um 25 Cent. Nicht nur aufgrund der Höhe der Summe dürfte die Dynamisierung anhand der Grundlohnsumme damit in weiter Ferne liegen.
Die Grundlohnsumme ist die Summe aller beitragsbedingten Einnahmen der Krankenkassen. Die prozentuale Entwicklung der Summe, die sogenannte Veränderungsrate wird jährlich ermittelt und muss zum Beispiel bei der Klinikfinanzierung beachtet werden. „Wir werden überprüfen, ob ein ähnlicher Mechanismus auch bei Apotheken zur Anwendung kommen kann“, so der CSU-Gesundheitsexperte Singhammer.
Hätte man mit Einführung des Fixhonorars im Jahr 2004 eine Dynamisierung anhand der Grundlohnsumme eingeführt, hätte das Fixum schon im ersten Jahr um 0,38 Prozent erhöht werden müssen: von 8,10 Euro auf 8,13 Euro. Die für 2013 ermittelte Veränderungsrate liegt sogar bei 2,03 Prozent - bei kontinuierlicher Anpassung müsste der Wert in diesem Jahr dann um 2,03 Prozent auf 9,02 Euro steigen.
Dass solche Summen bei den Politikern positiv aufgenommen werden, ist unwahrscheinlich – schließlich wurden erst kürzlich die von der ABDA geforderten 9,14 Euro als unrealistisch bezeichnet. Neben den regelmäßigen Anpassungen anhand der Grundlohnsumme könnte ein Zuwachs der Packungszahlen den Apothekern weitere Einnahmen bringen. Auch diese „Mengenkomponente“ hatte das Bundesgesundheitsministerium eingerechnet, als die Anpassung um 25 Cent beschlossen wurde.
Das von der ABDA entworfene Modell zur Dynamisierung geht allerdings noch etwas weiter: Der Mengenfaktor wird in dem ABDA-Modell zwar auch berücksichtigt, die Apotheker hatten aber neben Grundlohnsumme auch Bruttoinlandsprodukt und Inflation als Bezugsgrößen gefordert. Quelle: apotheke-adhoc.de