Arzneimittel-Verordnung

APOTHEKER ENTWERFEN EU-REZEPT

Mit der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung sollen Bürger der Europäischen Union Rezepte auch im Ausland einlösen können - mit einem einheitlichen Verschreibungsformular.

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Dafür muss die EU-Kommission nun ein entsprechendes Formular entwickeln, das in allen Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Die Kommission untersucht derzeit, wie die Verschreibungspraxis in den einzelnen Ländern funktioniert. Zuständig ist die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher.

Die Apotheker haben jetzt einen eigenen Vorschlag eingebracht. Der EU-Apothekerverband PGEU hat untersucht, welche Angaben unbedingt auf eine Verordnung gehören, damit die Sicherheit bei der Arzneimittelabgabe gegeben ist. Sowohl Patient als auch Verordner sollten an Hand von Name, Adresse sowie Telefonnummer eindeutig identifiziert werden können, sagte eine Verbandssprecherin. Beim Patienten sollten zusätzlich Geburtsdatum, Geschlecht und Versicherungs- beziehungsweise Personalausweisnummer vermerkt werden; beim Verschreiber Lizenznummer und E-Mail-Adresse. Für Apotheker soll dasselbe gelten.

Um Verwechslungen zu vermeiden, empfiehlt der Verband immer die INN, die international einheitliche Bezeichnung des Medikaments, zu nennen. Bei Bedarf kann zusätzlich der Namen des Fertigarzneimittels vermerkt werden. Darüber hinaus seien Angaben zur Arzneiform, Stärke und Stückzahl sowie Indikation, Dosierung und Behandlungsdauer notwendig. Ärzte oder – wie in anderen Ländern möglich – Pharmazeuten oder Krankenschwestern sollten beim Ausstellen des Rezepts die Möglichkeit haben, die Substitution durch Generika auszuschließen.

Weil Rezepte in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich lange gültig sind, ist neben den Feldern für Ausstellungsdatum und -ort auch eines für die Gültigkeitsdauer vorgesehen. Laut Vorschlag vermerkt der Apotheker bei der Abgabe das Dispensierdatum sowie welches Medikament, in welcher Stärke und Menge ausgehändigt wurde. Für die Lesbarkeit der Angaben wird vorgeschlagen, die Rezepte in römischem Alphabet und nicht handschriftlich auszustellen. Pro Rezept wird empfohlen, nur ein Arzneimittel zu vermerken, damit die Patienten flexibel bleiben. Quelle: www.apotheke-adhoc.de

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