Altersvorsorge/Zinsen
APOTHEKEN-RENTE: NOCH 2011 ABSCHLIESSEN
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Apothekenangestellte sollten noch in diesem Jahr einen Vertrag zur tariflichen Altersvorsorge abschließen. Ab Januar 2012 haben sie Anspruch, dass sich der Arbeitgeber an einer zusätzlichen Altersvorsorge beteiligt. Abhängig von der Wochenarbeitszeit muss er zwischen 10 und 27,50 Euro im Monat zuschießen. Hinzu kommt ein Zuschuss von 20 Prozent, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Teil seines Einkommens in Altersvorsorge umwandelt. Wer 2011 seinen Vertrag abschließt, der bekommt laut Adexa und ADA einen Garantiezins von 2,25 Prozent.
Für die zweite Adexa-Vorsitzende Tanja Kratt gibt es keine sinnvolle Alternative zu der tariflichen Altersvorsorge: «Als Angestellte haben Sie einen Anspruch auf diesen Bestandteil Ihres Gehalts; verschenken Sie also kein Geld.» Der ADA-Vorsitzende Theo Hasse rät den Apothekenleitern, der ausgehandelten Vereinbarung nachzukommen: «Als Arbeitgeber sind Sie Versicherungsnehmer und verpflichtet, für Ihre tarifgebundenen Mitarbeiter einen Vertrag zum 1. Januar 2012 abzuschließen.»
ADA und Adexa empfehlen den Apothekenmitarbeitern, die Angebote sorgfältig zu prüfen. Sie werben für den von ihnen ausgehandelten Gruppenvertrag zur Apotheken-Rente. Niedrige Beiträge könnten hier ohne Abschläge zu den gleichen Konditionen angelegt werden wie höhere Einzahlungsbeträge. Außerdem hätten die Tarifvertragsparteien eine leichte Übertragbarkeit im Fall eines Stellenwechsels ausgehandelt.
Sinnvoll sei es zudem, die tarifliche Altersvorsorge um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Allerdings sollten die beiden Verträge separat abgeschlossen werden. Wird ein Vertrag für beide Fälle abgeschlossen, dann gebe es beim Arbeitsplatzwechsel ein Problem. Es müsse ein neuer Vertrag für die Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden.
Laut Adexa und ADA gilt der Tarifvertrag bundesweit bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen für alle Apothekenmitarbeiter einschließlich der PKA-Auszubildenden. Auch 400-Euro-Kräfte haben bei Tarifbindung Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag. Ausgenommen vom tariflichen Anspruch seien lediglich Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten, weil sie in der Regel nur kurz in der jeweiligen Apotheke beschäftigt sind. Quelle: pharmazeutische-zeitung.de