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Apothekenbetriebsordnung/QMS

APBETRO: LEITLINIEN ZUR ORIENTIERUNG

Fünf Monate nach Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben Amtsapotheker und Pharmazieräte ihre Resolutionen zur Umsetzung verabschiedet.

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Damit steht erstmals ein offizieller Wegweiser zur Verfügung, an dem sich Apotheken und Kontrolleure bei der Revision künftig orientieren können.

Offene Fragen gab es bislang zum Beispiel in Bezug auf das QMS: Der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands zufolge sollen künftig bereits bei Erteilung der Betriebserlaubnis die Prozesse für das QMS definiert sein. Die in der ApBetrO geforderte regelmäßige Selbstinspektion und die externe Prüfung wollen die Pharmazieräte einmal jährlich durchgeführt sehen.

Wie die externe Überprüfung aussehen soll, können die Apotheken aber selbst festlegen. So kann die Teilnahme am Ringversuch des Zentrallabors (ZL) oder ein Pseudocustomer-Besuch ebenso angerechnet werden wie eine Revision durch die Aufsichtsbehörde. Wichtig sei, dass sich Apotheken an die externe Überprüfung gewöhnten, sagt Christian Bauer, Vorsitzender der APD. Quelle: apotheke-adhoc.de

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