Apothekenbetriebsordnung
APBETRO: KEIN WIDERSTAND IM KABINETT
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Damit steht der Verordnung nur noch eine Hürde bevor: Voraussichtlich am 2. März wird das Papier im Bundesrat besprochen. Im Sommer soll die Novelle in Kraft treten. In den vergangenen Monaten hatte es heftige Diskussionen um die ApBetrO gegeben: Bahr hatte im November einen Entwurf vorgelegt, der für Apotheken in Filialverbünden diverse Erleichterungen vorsah. Demnach hätte der Inhaber entscheiden können, welche seiner Filialen eine Rezeptur haben oder den Notdienst durchführen muss. In der Anhörung hatte das Bundesgesundheitsministerium heftige Kritik aus den Reihen der Apotheker geerntet.
Auch mehrere Bundesländer hatten angekündigt, einer solchen ApBetrO im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Zuletzt mehrte sich auch die Kritik aus der Politik: Die Unionsfraktion hatte sich öffentlich gegen die Pläne von Bahr gestellt.
Vor etwa zwei Wochen präsentierte der Minister dann die Kabinettsvorlage: Von den brisanten Themen haben es nur der liberalisierte Botendienst und die sogenannten Tätigkeiten im Auftrag in den 66-seitigen Entwurf geschafft.
Eine Zustimmung der Länder im Bundesrat ist damit sehr wahrscheinlich. Gesundheitsministerien einzelner Bundesländer berichteten zwar, dass das BMG bis heute keine überarbeitete Version der ApBetrO vorgelegt habe. Aus den Medien habe man jedoch entnommen, dass viele Anregungen realisiert worden seien. Das BMG will jetzt die abgestimmte Variante an den Bundesrat schicken, der seinerseits die Länder informiert und einen Termin für die Besprechung festlegt. Quelle:
apotheke-adhoc.de