Coronavirus | WHO
EIGENHERSTELLUNG VON DESINFEKTIONSMITTEL IN DER APOTHEKE
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Auf der Webseite der WHO finden sich zwei Rezepturen, denen Sie sich im Zweifelsfall und bei Bedarf in der Apotheke bedienen können.
Rezeptur 1
Ethanol 96%: 8333 ml
Wasserstoffperoxid 3%: 417 ml
Glycerol 98%: 145 ml
Steriles Wasser ad 10 000 ml
Rezeptur 2
Isopropylalkohol 99,8 %: 7515 ml
Wasserstoffperoxid 3 %: 417 ml
Glycerol 98 %: 145 ml
Steriles Wasser ad 10 000 ml
Die Wasserstoffperoxidlösung tötet Bakteriensporen in der Lösung ab und ist nicht für die Handdesinfektion an sich vorgesehen. Daher sollte die Lösung 72 Stunden stehen, bevor sie abgegeben wird.
Statt Glycerol kann auch ein anderes Feuchthaltemittel verwendet werden. Es dient der Hautpflege und kann bei Bedarf ausgetauscht werden – soweit es mit Wasser und Alkohol mischbar und nicht allergisierend oder gar toxisch ist – teilte die WHO mit.
Mit dem Angebot können sich Apotheken mit ihrer vor-Ort-Präsenz hervortun – und gegen den Trend der Eigenherstellung, wie sie aktuell im Netz kursiert wirken. Denn qualitativ sind sie den Hausmischungen aus Wodka, Doppelkorn und ätherischen Ölen natürlich haushoch überlegen.
Die ABDA informierte seine Mitglieder in einem Schreiben darüber, dass die Desinfektionsmittel unter die Biozid-Verordnung fielen und deswegen von Apotheken nicht hergestellt werden dürften. Eine Ausnahmegenehmigung sei aber in Arbeit. Dem hat nun bereits das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen widersprochen: Händedesinfektionsmittel zur SARS-CoV-2 Infektionsprophylaxe seien Arzneimittel und somit könne die Herstellung als Rezeptur sowie Defektur in der Apotheke erfolgen. Das Ministerium informierte die beiden Kammern in NRW. Somit herrscht zumindest für die dortigen Apotheken Klarheit - alle anderen müssen auf die Entscheidungen ihrer Ministerien warten. Oder auf eine Ausnahmegenehmigung. Denn dann wären nach Auffassung der ABDA auch Ausgangsstoffe mit Qualitäten, die nicht dem Arzneibuch entsprechen, möglich. Eine entsprechende Handlungshilfe der ABDA ist in Arbeit.
Die Ausnahmegenehmigungen könnten dann, neben den Rezepturen der WHO, gelten für:
Ethanol-Wasser-Gemische 70 und 80 Prozent (V/V),
Ethanol-Wasser-Gemische 70 und 80 Prozent (V/V), vergällt mit Butan-2-on (Ethylmethylketon), 2-Propanol-Wasser-Gemische 60, 70 und 80 Prozent (V/V).
Farina Haase,
Apothekerin/Online-Redaktion
Quelle:
apotheke adhoc
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/03/04/apotheken-duerfen-haendedesinfektionsmittel-als-defektur-herstellen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/abda-schafft-klarheit-115969/?utm_source=E-Mail&utm_medium=Newsletter&utm_campaign=TDT-03-03-2020