© abda.de

Apothekenhonorar/Rabatt

ABDA: ERHÖHUNG NICHT AUSREICHEND

Mitte letzter Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur Apothekenhonorierung an andere Ministerien zur Abstimmung versendet.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Demnach soll das Apothekenhonorar pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung von 8,10 auf 8,35 Euro ab 2013 erhöht werden. Dazu erklärt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die 8,35 Euro sind völlig unzureichend. Das sind 25 Cent Erhöhung pro abgegebene Packung nach neun Jahren ohne Anpassung – da kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.“

Das Apothekenhonorar ist seit 2004 unverändert geblieben. Die Apothekerschaft hatte deshalb im März dieses Jahres einen Anpassungsbedarf von 624 Mio. Euro gefordert. Auf Bitte von Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium wurde im Mai ein neues Datenpanel berechnet und nach mehreren Abstimmungsgesprächen am 4. Juli in der finalen Fassung abgegeben.

Es enthält auf den Apothekenbetrieb bezogene testierte Betriebsergebnisse von mehr als 2500 Betriebsstätten, eine längere Zeitreihe ab 2002 (Basis für die Apothekenhonorierung von 2004), die tatsächliche Personalkostenentwicklung der Apotheken (inkl. Personalzuwachs) sowie den ausschließlichen Bezug der Kostenentwicklung auf die verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Auch diese Berechnungen haben den deutlichen Anpassungsbedarf für Deutschlands Apotheken unterstrichen.

Wolf: „Es ist enttäuschend, wie weit der neue Vorschlag der Regierung hinter dem von uns errechneten Anpassungsbedarf zurückbleibt. Wir erwarten heftige Diskussionen in der Apothekerschaft, die sich in keinster Weise damit zufrieden geben wird, dass kaum die Kostensteigerungen von zwei der vergangenen neun Jahre berücksichtigt werden.“ Quelle: abda.de

×