Umgang mit Medizinprodukten
PKA-Fortbildung

Medizinprodukte auf Rezept

Medizinprodukte machen neben den Arzneimitteln einen Großteil der Waren aus, um die Sie sich als PKA jeden Tag in Ihrer Apotheke kümmern. Aber was sind eigentlich Medizinprodukte und was muss man beim Umgang mit ihnen beachten?

6 Minuten

Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
01. März 2023

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Festpreise und Zuzahlung

Welchen Anteil an den Kosten der Hilfsmittel die jeweilige Krankenkasse zahlt, ist in den entsprechenden Lieferverträgen mit den Apothekerverbänden festgelegt. Die Preise können also nicht wie bei Arzneimitteln errechnet werden, aber bei einem regelmäßig gepflegten Warenwirtschaftsprogramm können Sie sich auf die korrekten Angaben Ihres Systems verlassen.

Die Zuzahlungen unterscheiden sich in zwei Punkten von denen der Arzneimittel:

  1. Zwar müssen auch hier grundsätzlich 10 Prozent des Verkaufspreises selbst gezahlt werden, allerdings gibt es keine Untergrenze von mindestens 5 Euro. Bei einem Verkaufspreis von 40 Euro zahlen Kunden also nur 4 Euro zu und nicht 5 Euro wie bei Arzneimitteln.
  2. Der zweite Unterschied betrifft nur Hilfsmittel zum Verbrauch. Hier beträgt die monatliche Zuzahlung für diese konkrete Hilfsmittelindikation maximal 10 Euro. Hat der Kunde in einem Monat bereits 10 Euro für bestimmte Hilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Inkontinenzware zugezahlt, so muss für ein weiteres Rezept für dieselbe Indikation keine Zuzahlung in diesem Monat mehr geleistet werden. Am einfachsten ist dies für Sie über eine Apotheken-Kundenkarte nachvollziehbar.

Oft gibt es wie bei Arzneimitteln auch bei Hilfsmitteln festgelegte Festpreise, die von den Krankenkassen übernommen werden. Falls sich Ihr Kunde für ein höherpreisiges Alternativprodukt entscheidet, muss er – zusätzlich zur normalen Zuzahlung – die Differenz zum Festbetrag als Mehrkosten selber tragen.

In diesem Fall sollte sich Ihr Apothekenteam den Wunsch nach einem höherpreisigen Alternativprodukt schriftlich bestätigen lassen und das Formular an das Rezept für die Abrechnung hängen. Eine Kopie sollten Sie aufbewahren, denn oft haben auch Angehörige im Nachhinein noch Fragen zu den zusätzlichen Kosten. 

Damit ist es aber mit weiteren Formularen noch nicht vorbei: Auch Maßtabellen, wie solche für Kompressionsartikel müssen ans Rezept angeheftet werden. Wenn Ihnen die Kunden nach Erhalt der Hilfsmittel dies auf der Rezeptrückseite quittiert haben, sind alle zusätzlichen Arbeiten, die Sie mit Hilfsmittelrezepten haben, glücklicherweise bewältigt. 

Verbandstoffe, Blut- und Harnteststreifen taxieren

Mit einer weiteren großen Medizinproduktegruppe, den Verbandstoffen, haben Sie auch bei Kassenrezepten weniger Zusatzaufwand. Sie können die verschriebenen Produkte ohne Kostenvoranschlag abgeben.

Die Zuzahlungsregelungen entsprechen denen der Arzneimittel, nur beim Verschreiben mehrerer gleicher Verbandmittelpackungen auf einer Verordnungszeile gibt es Abweichungen: Denn für den Fall, dass es von einem bestimmten Verbandmittel keine größere Verpackungseinheit gibt und dadurch mehrere kleine Packungen notwendig sind, müssen Ihre Kunden dafür nur eine gemeinsame Zuzahlung für die komplette Verordnungszeile leisten.

Im Gegensatz zu Hilfsmitteln wie Lanzetten können Teststreifen auch zusammen mit Arzneimitteln auf einem Kassenrezept gemeinsam stehen.

Noch günstiger für Ihre Kunden verhält es sich mit Blut- und Harnteststreifen auf Kassenrezept. Diese sind für die Betroffenen komplett von der Zuzahlung befreit. Allerdings werden Blutzuckerteststreifen, die den weitaus größten Anteil in diesem Segment der Medizinprodukte ausmachen, auch nur für insulinpflichtigen Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben.

Arzneimittelähnliche Medizinprodukte

Hier wird es wieder etwas komplizierter. Arzneimittelähnliche Medizinprodukte wirken optisch durch die Art der Verpackung wie Arzneimittel, sind es aber nicht. Ein bekanntes Beispiel sind Dimeticon-haltige Läusemittel, die keinen pharmakologisch wirksamen Stoff enthalten, sondern auf physikalische Weise die Tracheen der Insekten verstopfen und dadurch deren Atmung verhindern.

Auch Produkte mit dem Abführmittel Macrogol sind Medizinprodukte, da sie physikalisch wirken. Als langkettiges Molekül werden sie nicht aus dem Darm resorbiert, sondern binden die Flüssigkeit auch in tieferen Darmabschnitten und erhöhen somit dort das Darmvolumen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei einem Artikel um ein Medizinprodukt oder ein Arzneimittel handelt, genügt ein Blick auf die Umverpackung: Arzneimittel besitzen eine Zulassungsnummer, Medizinprodukte das CE-Kennzeichen. Diese Unterscheidung ist wichtig vor der Abgabe auf Kassenrezept, denn Medizinprodukte werden wie bereits erwähnt nicht immer von Krankenkassen übernommen. 

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