Herpes labialis (Lippenherpes) wird durch von Herpes-simplex Viren vom Typ 1 ausgelöst. Die oft schmerzhaften, juckenden Bläschen im Mundbereich stellen für viele Kunden eine große Belastung dar. © Valentina Razumova / 123rf.com

AMVV-Nouvelle | OTC-Switch

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Mit der 16. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird nach Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht des BfArM die Kombination von Aciclovir und Hydrocortison zur Behandlung des Herpes labialis aus der Verschreibungspflicht entlassen. Was bedeutet dies für die tägliche Beratung in der Apotheke?

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Der Großteil der Bevölkerung trägt ihn in sich, bei zwischen 15 und 40 Prozent bricht er regelmäßig aus, etwa ein Drittel der Träger leidet unter mehr als fünf Rezidiven pro Jahr. Die Rede ist vom Herpes simplex-Virus, vor allem der Typ-1 Virus ist verantwortlich für die lästigen, unschönen Bläschen am Mund. In der Regel verläuft Lippenherpes in fünf Phasen:

1. Prodromalphase: Kribbeln, Jucken, Rötungen
2. Bläschenphase
3. Wunde und erste Verkrustung
4. Harte Kruste
5. Abschwellen

Unbehandelt können sich diese Phasen über bis zu zehn Tage erstrecken, wobei sowohl virale als auch entzündliche Prozesse ablaufen. Bisher konnte der Apothekenkunde ohne vorherigen Arzt-Besuch antivirale Cremes (bis zu 2 Gramm) mit Aciclovir oder Penciclovir in der Apotheke kaufen. Wichtig hierbei ist eine möglichst frühe Anwendung (idealerweise in Phase 1) und ein regelmäßiges Auftragen (Aciclovir fünfmal, Penciclovir sechsmal pro Tag). Der bereits Anfang des letzten Jahres ausgesprochenen Empfehlung folgt nun der OTC-Switch der bislang verschreibungspflichtigen topischen Variante, einer Kombination aus Aciclovir und ein Prozent Hydrocortison.

Diese Alternative kombiniert nun antivirale und antientzündliche Eigenschaften. Dadurch soll die (übermäßige) Bläschenbildung reduziert werden und der Lippenherpes insgesamt schneller abheilen. Auch hier ist eine möglichst frühzeitige Anwendung angezeigt und das Auftragen einer geeigneten Menge fünfmal pro Tag (alle drei bis vier Stunden). Dabei sollten Schleimhäute und Augen ausgespart werden und eine großflächige Anwendung aufgrund des Hydrocortisongehalts vermieden werden. Die maximale Anwendungsdauer beträgt fünf Tage. Bei der Abgabe sollte darauf geachtet werden, dass Zovirax®Duo erst für Kinder und Erwachsene ab dem 12. Lebensjahr zugelassen ist.

Der Hersteller GlaxoSmithKline ruft bereits alle noch mit „verschreibungspflichtig“ deklarierten Verpackungen zurück. Das Präparat kann nun mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ bestellt werden.

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quelle: www.bfarm.de

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