Finale
WER STECKT EIGENTLICH HINTER …
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Familie und Kinder bedeuten für die meisten Menschen Glück, Freude und Zusammenhalt. Innerhalb der Familien werden Erfahrungen weitergegeben, hier lernen Kinder die Grundregeln des Zusammenlebens, bekommen Werte vermittelt, erleben gemeinschaftlich Freude und Leid. Häufig sind die realen Lebensbedingungen für Familien und Kinder aber ganz anders als gewünscht. Allein die Alltagssituationen sind häufig eine Belastung. Tritt dann auch noch ein unvorhersehbares Ereignis ein, scheint plötzlich alles aus dem Ruder zu geraten, es entstehen scheinbar unlösbare Probleme und nicht selten ist dann der familiäre Zusammenhalt gefährdet.
In solch schwierigen Situationen versucht die „Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“ die Betroffenen in ihren individuellen Lebenssituationen zu unterstützen und mit Hilfe der Stiftungsgelder die bestehenden Probleme zu mildern und möglichst dauerhaft zu beheben. Die Arbeit der Stiftung besteht aus verschiedenen Förderbereichen: Ein Ziel der Stiftungsarbeit ist, werdenden Müttern zu helfen, schwierige Situationen zu überwinden und sich möglichst unbeschwert auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten zu können. Abhängig von der individuellen Situation unterstützt die Stiftung Anschaffungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt des Kindes stehen, zum Beispiel Umstandsbekleidung, Babyerstausstattung und Kinderzimmereinrichtungen. Außerdem unterstützt die Stiftung Familien, die durch besondere Lebensumstände (z. B. Trennung, Krankheit, Arbeitslosigkeit) in eine Notlage geraten sind, deren Bewältigung ihnen weder aus eigener Kraft noch mittels gesetzlicher Leistungen möglich ist. Darüber hinaus ist die Stiftung seit 2019 für die Ausreichung von Fördergeldern für Kinderwunschbehandlungen zuständig. Sowohl Ehepaare als auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit eine Zuwendung zu den Kosten von Kinderwunschbehandlungen in Form der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus zu beantragen. In den Genuss dieser Stiftungshilfen können Schwangere und Familien mit Wohnsitz in Thüringen kommen. In den anderen Bundesländern gibt es jedoch ähnliche Organisationen.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 07/19 auf Seite 146.
Falls Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende oder Zustiftung tun.
Spendenkonto: Thüringer Stiftung HandinHand
IBAN: DE31 8205 1000 0130 0000 43
BIC: HELADEF1WEM (Sparkasse Mittelthüringen)
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ts-handinhand.de