Der Bedarf an medizinischen Cannabisblüten wird momentan über Importe aus Kanada und den Niederlanden gedeckt. Ein Anbau in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Cannabis-Agentur ist aber in Planung. © Eric Limon / 123rf.com

Schmerzmedizin | Medizinalhanf

WENIGER NACHFRAGEN NACH CANNABIS AUF REZEPT

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, sind Cannabis-Blüten und –Zubereitungen seit dem 10. März 2017 auf Rezept erhältlich und erstattungsfähig. Nach einem Anstieg der Anfragen vieler Patienten, hat sich die Lage nun wieder relativiert.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Seit dem in-Kraft-Treten des Cannabis-Gesetzes geht es heiß her. Ob in den Fachmedien oder der öffentlichen Presse: Mangelnde Lieferfähigkeit in den Apotheken, Unsicherheit bei den verschreibenden Ärzten, erster Schritt einer generellen Legalisierung – das Thema scheint viel Raum für Diskussionen zu bieten. Vor allem dem schnellen Prozedere zum Erlass des Gesetzes gibt man die Schuld daran, dass sich sowohl Gesundheitsberufler als auch betroffene Patienten bei der Umsetzung allein gelassen vorkommen. So kam es zunächst vor allem von Seiten der Patienten zu einer hohen Nachfrage nach Blüten auf Rezept. Im Gesetz selbst wird nicht darauf eingegangen, für welche Patientengruppe genau der Konsum medizinischen Hanfs von der Krankenkasse nun übernommen wird. Klar ist, dass mit „schwer erkrankten Personen“ sowohl Krebs-, Schmerz- als auch unter Spastiken leidende Multiple-Sklerose-Patienten gemeint sind. Ob der Patient wirklich von einer Cannabis-Therapie profitiert, entscheidet der Arzt und final die jeweilige Krankenkasse.

Die anfänglich hohe Nachfrage ist seitdem wieder zurückgegangen. Ingo Palutke, der Landesvorsitzende des thüringischen Berufsverbandes der Schmerztherapeuten gab dies vor Beginn des Mitteldeutschen Schmerzkongresses, bei dem es dieses Jahr auch um Cannabis als Arznei geht, bekannt. Es habe sich bei den Patienten herumgesprochen, dass Cannabis nur für einen engen Patientenkreis als sinnvoll erachtet und dementsprechend von der Krankenkasse erstattet wird. Es müsse nachgewiesen sein, dass sich der Konsum ebenso positiv auf die Symptomatik als auch auf den Krankheitsverlauf auswirke und eine Standard-Therapie keine Verbesserung bringe. Viele Schmerztherapeuten, auch Palutke, bewerten Cannabis als nicht einem handelsüblichen Opiat überlegen.

Farina Haase, Volontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

×