Ungefähr 1000 Apothekerinnen und Apotheker beteiligten sich bei der durchgeführten Befragung zum Apothekenhonorar im Rahmen des Gutachtens. Das Ergebnis und die Auswertung durch die Gutachter sorgen aktuell für viele Schlagzeilen. © Iakov Filimonov /123rf.com

Zukunft | Apotheke

WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIE WIRTSCHAFTLICHE STUDIE FÜR DIE APOTHEKEN?

Seit Mitte November kursieren einzelne Zahlen des noch unveröffentlichten „Honorargutachtens“, eines vom Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) beauftragten Gutachtens zur aktuellen Lage des Apothekenhonorars. Seit diesem Zeitpunkt brodelt die Gerüchteküche, heizen sich die Gemüter auf.

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Mit unter 20 000 Apotheken in Deutschland wurde dieses Jahr ein neuer Negativrekord der letzten 30 Jahre bekannt. Diese Apotheken wurden nun auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und in einem knapp 200 Seiten langen vorläufigen Gutachten die „mittelfristig wahrscheinliche“ Schließung von 7600 Hauptapotheken prognostiziert, hauptsächlich in Städten, weniger auf dem Land. Eine Preisreform soll die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten, der Versandhandel zweckdienlich dabei unterstützen; die Schließung einiger Apotheken wird dabei als wirtschaftliche Stärkung der Verbliebenden gerechnet. Am Ende der Rechnung stünde dann, laut Gutachter, eine Ersparnis für Kassen und Versicherte von 1,3 Milliarden Euro, trotz einiger verbesserter Leistungen und einer betriebswirtschaftlichen Verbesserung für (gefährdete) Apotheken. Branchenexperten sprechen derweil von einer Milchmädchen-Rechnung.

Was sind die wichtigsten Punkte?
Vielleicht erst einmal die „guten Nachrichten“: Durch eine Umstrukturierung der Honorierung würde eine Kostenreduktion erwartet, die in eine bessere Vergütung für die Anfertigung von Rezepturen, die Abgabe von Betäubungsmitteln und den Notdienst mit sich bringt. Ebenso soll die Marge, also die Gewinnspanne pro abgegebenem Rx-Medikament, prozentual etwas angehoben werden. Ab einem gewissen Einkaufpreis (1200 Euro) soll sie allerdings gedeckelt werden, das bedeutet, ab diesem Wert gäbe es nur noch einen festen Zuschlag, was als Reaktion auf den zunehmenden Warenverkehr von sogenannten „Hochpreisern“ (eigentlich alle neuen, innovativen Arzneimittel) aufzufassen ist. Der nächste geplante Punkt stößt allen Apothekeninhabern sauer auf: Die Senkung des Apotheken-Fixzuschlages von 8,35 Euro auf 5,80 Euro. Die Gutachter rechtfertigen die Senkung mit der Begründung, dass mit einem vergleichsweise hohen Abschlag pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Präparats die Preisbildung von OTC- und freiverkäuflichen Arzneimitteln beziehungsweise apothekenüblicher Ware zurzeit mitfinanziert werde. Das hört sich zuerst etwas kompliziert an, aber gemeint ist folgendes: Eine Apotheke hat gewisse Fixkosten im Monat. Diese beinhalten beispielsweise Personalkosten, Beratungszeit, Lagerpflege, Miete/Pacht, räumliche Nebenkosten und so weiter.

Anfallende Allgemeinkosten müssen gedeckt werden, um damit den Gemeinwohlpflichten, also vor allem der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, nachkommen zu können, dazu diene ein „auskömmliches Honorar“. Die Gutachter bemängeln, dass die freie Preisbildung der OTC- und freiverkäuflichen Medikamente nicht wirtschaftlich genutzt wird, sondern zu Lasten des Fixzuschlages zu niedrig kalkuliert wird. Eine, laut Gutachter, „gesetzlich nicht vertretbare“ Quersubventionierung zu Lasten der Krankenkassen, denn auch wenn der Packungsanteil nur bei 39 Prozent liege, machen Rx-Arzneimittel einen Umsatzanteil von 80 Prozent aus. Eine Absenkung des Fixzuschlages könnte leicht mit einer durchschnittlichen Preiserhöhung von zehn Prozent auf die restliche Apothekenware kompensiert werden. Fraglich bleibt, wie bestimmte, zusätzlich anfallende Dienstleistungen, etwa Strümpfe anmessen, Hausbesuche oder Botendienste, in dieser Kostenrechnung abgebildet werden. Zudem bewerten viele die wirtschaftlich betrachtete Trennung von OTC- und Rx-Medikamente als nicht korrekt, trägt doch die Abgabe und Beratung beider Segmente zur Versorgungsinfrastruktur bei. Letztlich ist ja auch noch der Apothekenabschlag von 1,77 Euro abzuziehen. Bleiben also 4,03 Euro pro abgegebener Packung.

Sollten die Empfehlungen so umgesetzt werden, wird der nächste Punkt vor allem Apotheken treffen, die parenterale Lösungen für die Onkologie herstellen. Nach Meinung der Gutachter verdienen diese „Zyto-Apotheken“ zu viel, sie attestieren eine doppelt so hohe Vergütung, wie es eine preisdeckende Honorierung eigentlich vorsehe. Vielen scheint es fraglich, ob die reine Betrachtung der Zahlen und aller apothekenüblichen Tätigkeiten als berechnete Durchschnittswerte überhaupt die Wirklichkeit abbilden. Soviel zur aktuellen, vorliegenden Version. Änderungen vorbehalten.

Farina Haase, Volontärin

Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de

×