© fotoliaxrender - Fotolia.com

Influenza| Neue Untersuchungsergebnisse

VOR ALLEM ÄLTERE MENSCHEN SIND GEFÄHRDET

58 Prozent aller Todesfälle, die ihre Ursache in einer Grippeerkrankung haben, betreffen über 69-Jährige. Daher haben die BZgA und das RKI die Umsetzung der Impfempfehlungen für Grippe in Alten- und Pflegeheimen untersucht.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Die Ergebnisse der Aufklärungskampagne "Wir kommen der Grippe zuvor" zeigen, dass ein Großteil der Bewohner und auch der Pflegekräfte (81 Prozent) in ihren Einrichtungen über die Grippeimpfung informiert wurden. Impfaktionen für die Bewohner (65 Prozent) und für das Personal (49 Prozent) wurden jedoch erheblich seltener durchgeführt.

"Da es gerade in Alten- und Pflegeheimen immer wieder zu Grippeerkrankungen und -ausbrüchen mit schweren Krankheitsverläufen, bis hin zu Todesfällen kommt, sollten sich chronisch Kranke und Menschen ab 60 Jahren sowie medizinisches Personal gegen Grippe impfen lassen", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA.

Die jährliche Impfung ist wichtig, da sich die Grippeviren ständig ändern und der Impfschutz nach einer Saison nachlassen kann. Daher setzt sich der Grippeimpfstoff stets nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus Bestandteilen der aktuell zirkulierenden Virustypen zusammen.

Bei Menschen ab 60 Jahren und generell Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung sollte zusätzlich zur Grippeimpfung auch an die Pneumokokkenimpfung gedacht werden. Pneumokokken werden wie Grippeviren von Mensch zu Mensch übertragen. Sie sind für die Mehrzahl der bakteriellen Lungenentzündungen verantwortlich und gefährden vor allem ältere Menschen und Menschen mit bestimmten chronischen Grunderkrankungen, wie Diabetes, Herz- oder Lungenerkrankungen.

Weitere Informationen:
Ergebnisse der Befragung zur Umsetzung der Impfempfehlungen für Grippe in Alten- und Pflegeheimen im Rahmen der nationalen Aufklärungskampagne "Wir kommen der Grippe zuvor": link.springer.com/article/10.1007/s00103-014-2044-y

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de

×