Älterer Mann wird in Apotheke geimpft© dusanpetkovic / iStock / Getty Images Plus
Bald könnte auch flächendeckend in Deutschland in Apotheken gegen COVID-19 geimpft werden. Eine entsprechende Verordnung ist allerdings noch nicht in Kraft.

Verordnungsentwurf

ÖFFENTLICHE APOTHEKEN SOLLEN BALD ZUM IMPFTURBO BEITRAGEN KÖNNEN

Kurz vor dem Jahreswechsel hat das Bundesgesundheitsministerium noch einen Entwurf vorgelegt, um Klarheit zu schaffen, unter welchen Bedingungen in öffentlichen Apotheken gegen COVID-19 geimpft werden darf. Doch noch ist die neue Verordnung nicht in Kraft.

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Ob Sonnenapotheke, Löwenapotheke, Apotheke am Schlossberg: Googelt man „Apotheke Corona Impftermin“, scheint es im ganzen Land unkompliziert, sich in einer Offizin von Apothekern impfen zu lassen. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich: Deutschland ist noch nicht so weit. Die vielen Treffer im Netz beziehen sich allesamt auf Apotheken in der Schweiz. 

Hierzulande wird erst vereinzelt in Apotheken geimpft, und dann im Team mit Ärztin oder Arzt. Die Linden-Apotheke in Görlitz beispielsweise hat in den eigenen Räumen Platz für eine Impfstraße geschaffen. Die Apotheke Große in Rotenburg unterstützt Anfang Januar Impfungen in der örtlichen Sparkasse. 
 

Referentenentwurf vorgelegt

Doch bald soll mehr möglich sein. Grundsätzlich sieht schon das neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention vor, dass ausnahmsweise Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker eigenständig impfen dürfen. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ergänzend einen Referentenentwurf vorgelegt, um die Coronavirus-Impfverordnung entsprechend anzupassen. Im Lichte der Omikron-Variante sei „eine schnelle Organisation und Durchführung der Schutzimpfungen notwendig“, heißt es. Um „den großen Bedarf nach Impfungen bestmöglich und auch perspektivisch zu decken“, sollen als Erstes Apothekerinnen und Apotheker zusätzlich impfen. Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge:

  • Öffentliche Apotheken werden in den Kreis der Impfberechtigten aufgenommen. Sie erhalten unentgeltlich Impfstoffe, Impfbesteck und -zubehör. 
  • Apothekerinnen und Apotheker können in der Offizin eigenverantwortlich impfen, sofern sie erfolgreich ärztlich geschult sind. 
  • Fürs Impfen sowie die Impfstoffbestellung in eigener Sache benötigen sie eine Bescheinigung ihrer Landesapothekerkammer. Damit wird nach entsprechenden Nachweisen bestätigt, dass geeignete impfende Personen und passende Räumlichkeiten vorhanden sind und die Berufshaftpflichtversicherung Schädigungen aus der Durchführung der Impfungen abdeckt.
  • Impfende Apotheken werden an das bestehende Impfmeldesystem angebunden. 
  • Die Impfvergütung soll so hoch sein wie für Arztpraxen: Das sind normalerweise 28 Euro je Impfung. Die Impfstoffbeschaffung würde weiterhin mit 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer finanziert. 

Ärzte lehnen Entwurf ab

Dem Vernehmen nach will sich die Bundesapothekerkammer (BAK) am kommenden Mittwoch mit den Landesapothekerkammern abstimmen, um bundesweit für ein möglichst einheitliches Vorgehen zu sorgen. Offen ist auch noch, wie das Mustercurriculum zu den Schulungen von Apothekerinnen und Apothekern aussehen wird, die Voraussetzung für das eigenverantwortliche Impfen in Apotheken sind. Daran arbeiten BAK und Bundesärztekammer (BÄK). 

Die BÄK lehnt allerdings den Referentenentwurf ab, wie sie in einer Stellungnahme klarmacht: Impfungen scheiterten nicht an der Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, sondern vornehmlich an logistischen Problemen und Lieferengpässen. Die Bundesärztekammer warnt zudem vor zu laxen Vorgaben für die Apotheken. Nach COVID-19-Impfungen könnten allergische Reaktionen auftreten, die beherrscht werden müssten. 

Quellen:
Referentenentwurf des BMG 
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/RefE_2.Aend_ImpfVO_TestVO_SN_BAEK_30122021_final.pdf
https://apotheke-grosse.de/covid-19-booster-impfung/
http://www.linden-apotheke.de/
 

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