GKV
UNTERSCHIEDLICHE ANTIBIOTIKA-VERSCHREIBUNG
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Das war das Ergebnis einer Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. anhand von Rezeptdaten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alle systemisch wirkenden Antibiotika sind in Deutschland rezeptpflichtig. „Wer Antibiotika verordnet bekommt, sollte diese unbedingt so lange einnehmen wie vorgesehen“, sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Pharmazie des DAPI. Ein Therapieabbruch kann dazu führen, dass längerfristig die Wirkung eines Antibiotikums durch die Ausbildung einer Resistenz abnimmt. Im Durchschnitt wurden jedem mit Antibiotika behandeltem Patienten im Verlauf des Jahres 2009 rund 2,5 Packungen verordnet. Das summierte sich auf 45 Mio. Packungen im Jahr. Nicht berücksichtigt wurden Antibiotika, die lokal angewendet werden. Auch Sprechstundenbedarf oder Privatrezepte wurden nicht erfasst.
Unterschiede gab es bei den einzelnen Kassenarten. So zeigen die DAPI-Daten, dass Versicherte der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Betriebskrankenkassen (BKK) überdurchschnittlich viele Antibiotika-Packungen pro Patient erhalten: 3,1 (AOK) bzw. 2,7 (BKK) Packungen pro Patient und Jahr. Zum Vergleich: Die Patienten der anderen Kassenarten werden im Jahresmittel mit 2,1 Antibiotika-Packungen behandelt. Die Gründe hierfür wurden nicht untersucht. Quelle: www.abda.de