BfArM/BtM-Rezepte
TERMIN FÜR NEUE BTM-REZEPTE STEHT
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Ab dem 4. März werden die neuen Rezepte ausgegeben, die alten BtM-Rezepte behalten aber bis zum 31.12.2014 ihre Gültigkeit. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht. Auch das Format bleibt weitgehend unverändert. Die neuen Formulare wurden lediglich an die Vorlagen für Kassenrezepte angepasst, sodass es nun zusätzliche Felder für Betriebsstätten- und Arztnummer gibt.
Die Rezepte werden darüber hinaus nicht mehr wie bislang mit einem individuellen Aufdruck versehen, der die Betäubungsmittelnummer des Arztes enthält. Vielmehr tragen sie nun fortlaufende neunstellige Nummern, die über eine zentrale Datenbank dem jeweiligen Mediziner zugeordnet werden. Dadurch entfällt der recht aufwendige Prozess, bei dem die Rezepte für jeden einzelnen Arzt extra bedruckt werden mussten. Nur durch diese Vereinfachung des Verfahrens ist es nach Auskunft der Bundesopiumstelle im BfArM auch in Zukunft möglich, rund 12 Millionen BtM-Rezepte jährlich schnell und kostenlos bereitzustellen.
Außerdem tragen die neuen Formulare nun zusätzliche Sicherheitsmerkmale, die vor Missbrauch schützen sollen. Viele dieser besonderen Eigenschaften werden erst unter UV-A-Licht sichtbar. Die Echtheit eines BtM-Rezeptes kann in der Apotheke mit einfachen Mitteln überprüft werden. Unter UV-A-Licht verändert das weitgehend gelbliche BtM-Rezept seine Farbe und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheint grünlich-fluoreszierend.
Weitere Informationen zum neuen Design und zu den Sicherheitsmerkmalen finden Sie hier: http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Bundesopiumstelle/BtM/neuesBtM-Rezept/Sicherheitsmerkmale.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: pharmazeutische-zeitung.de/bfarm.de