Impfpass und Ampullen © Alexander Raths / stock.adobe.com
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Verbände und Institutionen

STIKO

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) ist eine in Berlin angesiedelte Expertengruppe. Einmal jährlich werden ihre Impfempfehlungen veröffentlicht.

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Impfungen zählen zu den wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen. Sie helfen dabei, den Geimpften vor einer Infektion zu schützen und Krankheitserreger regional oder besser noch weltweit auszurotten. Heutzutage sind Vakzine in der Regel gut verträglich, sodass gravierende Nebenwirkungen nur selten beobachtet werden. Die STIKO gibt in Deutschland gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ratschläge zur Durchführung von Impfungen sowie weiteren Maßnahmen, die der Verhütung von übertragbaren Krankheiten dienen.

Sie wurde im Jahr 1972 im damaligen Gesundheitsamt in Berlin gegründet und 2001 aufgrund der Bedeutung ihrer Empfehlung im Infektionsschutzgesetz verankert. Als sich das Gesundheitsamt in Berlin 1994 auflöste, wurde die STIKO dem Robert-Koch-Institut, der zentralen Überwachungs- und Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland für Infektionskrankheiten und nicht-übertragbare Krankheiten, angeschlossen. Sie unterliegt somit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das IfSG gilt als rechtliche Grundlage für die Gründung der STIKO.

Neben den 12 bis 18 Mitgliedern der Kommission dürfen Experten des Robert-Koch-Institutes, des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der Bundes- und Landesgesundheitsministerien an den Sitzungen, die halbjährlich stattfinden, teilnehmen. Die Mitglieder der STIKO werden für jeweils drei Jahre vom Bundesminister für Gesundheit in ihre ehrenamtliche Tätigkeit berufen. Vorsitzender ist derzeit (bis 2020) Thomas Mertens, Ärztlicher Direktor des Instituts für Virologie des Universitätsklinikums Ulm. Er gilt als Experte für Herpesviren und forscht seit Jahren schwerpunktmäßig an humanen Cytomegalieviren (HCMV).

Aufgabenbereich Die STIKO wägt die Risiken und die Notwendigkeit einer Immunisierung ab und bewertet die Folgen epidemiologisch. Die Kommission berücksichtigt also nicht nur die Vorteile einer Impfung für das Individuum, sondern für die gesamte Bevölkerung, wobei sie sich an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin orientiert. Für die Zulassung einer Impfung sind die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität relevant. Die STIKO untersucht neben dem individuellen Nutzen-Risiko-Verhältnis die Epidemiologie auf Bevölkerungsebene sowie die Effekte einer flächendeckenden Impfstrategie für Deutschland.

Die Empfehlungen der Kommission werden im Epidemiologischen Bulletin des RKI und auf dessen Internetseiten veröffentlicht. Seit 2004 werden ausführliche Begründungen dieser Empfehlungen publiziert. Von der STIKO befürwortete Impfungen müssen seit dem Jahr 2007 von den Krankenkassen übernommen werden und sind Grundlage für die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Zusätzlich entwickelt die STIKO Kriterien zur Differenzierung einer üblichen Impfreaktion von einer gesundheitlichen Schädigung durch die Anwendung der Vakzine. Auf den Impfseiten des RKI gibt es außerdem eine Reihe von FAQ (frequently asked questions) zu allgemeinen Themen rund um Impfungen – darin beantwortet das RKI häufige Fragen von Bürgern und Ärzten.

Richtlinien für die Immunisierung Als Leitlinie zur Entwicklung einer Impfempfehlung hat die STIKO einen Katalog aufgestellt, der aus folgenden Fragen besteht:

  1. Fragenkomplex zum Erreger (Welche Charakteristika weist der Erreger der Zielkrankheit auf?)
  2. Fragenkomplex zur Zielkrankheit (wie die Bestimmung der Krankheitslast sowie der Wahrnehmung der Zielkrankheiten in der Bevölkerung)
  3. Fragenkomplex zum Impfstoff (beispielsweise zugelassene Anwendungsgebiete, Sicherheit des Impfstoffs oder die Dauer des Schutzes)
  4. Fragenkomplex zur Impfstrategie (zum Beispiel: Welche Impfziele gibt es? Welche Faktoren sprechen gegen das Erreichen dieser Ziele? Welche Impfquoten sind nötig, um positive Bevölkerungseffekte zu erreichen?
  5. Fragenkomplex zur Implementierung einer Impfempfehlung (Ist die Empfehlung umsetzbar? Wird die Impfung von der Bevölkerung und Ärzteschaft akzeptiert?)
  6. Abschließende Bewertung (Besteht ein öffentliches Interesse für die Impfempfehlung?)


Aktuelle Empfehlungen
Auch 2017 hat die STIKO ihre Impfempfehlungen aktualisiert: Betroffen davon waren die Impfungen gegen Grippe, Tetanus, Hepatitis A und B. Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren wird der Grippeschutz zur Anwendung als Nasenspray nicht weiter bevorzugt empfohlen, da keine überlegene Wirksamkeit gegenüber zu injizierenden Impfstoffen bestünde. Zur Impfung gegen Hepatitis A und B rät die STIKO nun auch Ehrenamtlichen, die einem ähnlich hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind wie spezielle Berufsgruppen (zum Beispiel Menschen, die in Kitas, Behindertenwerkstätten oder Asylheimen arbeiten).

Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus ist laut Angaben der STIKO bei geringfügigen, sauberen Wunden nur noch indiziert, wenn seit der letzten Immunisierung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit revidierte die Kommission die Absenkung der Frist auf fünf Jahre. Unter www.stiko.de findet man einen Link zu den aktuellen Impfempfehlungen. Die Empfehlungen können seit September 2016 auch über eine kostenlose App abgerufen werden, die für iOS, Android und Windows10 verfügbar ist.

Tierimpfungen Seit 2008 gibt es darüber hinaus die Impfkommission Veterinärmedizin (STIKO Vet.), die beim Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. angesiedelt ist. Sie spricht Impfempfehlungen für Hunde, Katzen, Pferde, Kaninchen, Frettchen und weitere Tiere aus.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 04/18 auf Seite 54.

Martina Görz, PTA und Fachjournalistin

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