BMG/Pharmaindustrie
STELLUNGNAHME ZUR AMG-NOVELLE
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In ihren Stellungnahmen zum Entwurf der AMG-Novelle bezeichnen der Verband forschender Arzneimittelhersteller und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) die Neuregelung als unverhältnismäßig, unklar und unbestimmt. Sollte das BMG an den Plänen festhalten, will der BAH, dass die Behörden auch Apotheker zu Notfallmaßnahmen verpflichten können.
In den vergangenen Monaten war es im Streit zwischen Herstellern und Großhändlern zu drohenden Lieferengpässen gekommen. Dem Entwurf der AMG-Novelle zufolge sollen die zuständigen Behörden künftig bei „Gefahr eines Versorgungsmangels“ eingreifen können – und etwa die Belieferung bestimmter Apotheken anordnen dürfen: Es sollten „Regelungen zum Vertrieb und zur Belieferung von vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen und Apotheken“ getroffen werden können.
Die Pharmaindustrie weist die Neuregelung zurück: Schließlich habe es in Deutschland nie die konkrete Gefahr eines Versorgungsmangels der Bevölkerung gegeben. Zudem könnten die Behörden schon heute bei einem drohenden Lieferengpass auf die polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage zurückgreifen. Der vom BMG geplante Passus würde es den Behörden ermöglichen, in die unternehmerische Freiheit einzugreifen, heißt es in der vfa-Stellungnahme.
Der BAH weist zudem auf die Entstehung der Regelung hin: Die von den Pharmaunternehmen produzierten Mengen waren in den vergangenen Monaten immer ausreichend. Die Probleme seien durch den Zwischenhandel, beispielsweise durch Exporte, aufgetreten. „Akteure dieses Zwischenhandels sind typischerweise Großhändler als auch Apotheker“, schreibt der BAH. Die Behörden sollten daher auch gegenüber Apothekern Zwangsmaßnahmen anordnen dürfen.
Dem Entwurf der AMG-Novelle zufolge könnten die Behörden die Unternehmen auch anweisen, ihre Produktionskapazitäten auszuweiten. In diesem Fall sei fraglich, wer das wirtschaftliche Risiko trage, falls die mehr produzierten Arzneimittel nicht gebraucht würden, moniert der vfa. Der BAH fordert sogar eine Entschädigungsregelung.
Sollte das BMG bei der Regelung bleiben, muss aus Sicht der beiden Pharmaverbände der Begriff des „Versorgungsmangels“ besser definiert werden. Ein solcher Engpass besteht aus Sicht des BAH nur dann, wenn es um Arzneimittel zur Behandlung von lebensbedrohlichen Krankheiten geht und wenn nur ein einziges Medikament zur Verfügung steht. Quelle: apotheke-adhoc.de