Ein Arzt am Telefon notiert sich etwas in ein Heft
Bei einem unkomplizierten grippalen Infekt soll ein Anruf in der Praxis genügen. © jacoblund / iStock / Getty Images Plus

Coronavirus | Arbeitsunfähigkeit

SONDERREGEL: BEI ERKÄLTUNG REICHT KRANKSCHREIBUNG PER TELEFON

Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten den Informationen zufolge für maximal sieben Tage ausstellen, ohne dass Arbeitnehmer dafür in die Praxis kommen müssen. Diese Erleichterung gilt künftig auch für die ärztliche Bescheinigung zum Bezug von Krankengeld, die Eltern brauchen, wenn ihr Kind krank ist und zu Hause bleiben muss.

Die Ausnahmeregel gilt etwa für Erkältungen oder grippale Infekte, aber nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik. Genauso wenig fallen darunter Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen.
Auf diese Maßnahme haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag verständigt. Die neue Regel soll ab sofort für vorerst vier Wochen gelten.

Unklar ist noch, wie die telefonische Krankschreibung im Detail funktioniert: Problemlos möglich ist dies zurzeit nur, wenn ein Patient in diesem Quartal, also seit Jahresanfang, schon einmal in der Praxis war. Liegt der Besuch länger zurück, sollten die Daten aber ebenfalls noch vorliegen, so die KBV. Bei Patienten, die noch nicht in der jeweiligen Praxis waren, arbeiten KBV und Krankenkassen gerade an einer Regelung.

Quelle: dpa

 

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