Vor Abgabe scannen: Die neue Software Securpharm überprüft dabei, ob es sich bei der Packung um eine Fälschung handeln kann. © MJ_Prototype / iStock / Getty Images Plus

Fälschungssicherheit | Software-Start

SO SICHER WIE DAS AMEN IN DER KIRCHE: DIE ERSTE FEHLERMELDUNG BEI SECURPHARM

Noch zwei Tage, dann geht’s los: Securpharm startet! Die Kennungssoftware soll Arzneimittelfälschungen entlarven. Doch was tun, wenn eine Fehlermeldung kommt?

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Ab Samstag, 9. Februar, muss jedes neu für den Verkehr freigegebene Arzneimittel mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem Erstöffnungsschutz ausgestattet sein. Und diese neue serialisierte Ware muss in der Apotheke vor Abgabe an den Kunden auf ihre Echtheit überprüft werden. Ist etwas nicht in Ordnung mit der Packung, gibt der Computer ein optisches Signal.

Bestandsware, die vor dem Stichtag in den Verkehr gebracht wurde und nicht bereits mit dem neuen Code gekennzeichnet ist, muss hingegen nicht verifiziert werden und darf bis zum Ablauf ihres Haltbarkeitsdatums abgegeben werden. Es wird also in den ersten Wochen noch kaum verifizierungspflichtige Arzneimittel geben – doch früher oder später wird jede Apotheke vor einer Echtheitsprüfung mit negativem Ergebnis stehen. Der pharmazeutische Unternehmer hat dann sieben Tage Zeit, die Fehlermeldung zu untersuchen. Erst wenn sich der Fälschungsverdacht in dieser Zeit nicht ausräumen lässt, trifft auch die Apotheke eine Meldepflicht.

Natürlich ist es ratsam, dass eine verifizierungspflichtige Packung gleich beim Wareneingang mittels ihres Data-Matrix-Codes auf ihre Echtheit überprüft wird. Der Code gibt dann auch sofort PZN, Verfall und Code ins System und sorgt bei der Abgabe an den Kunden nicht für eine unliebsame Überraschung: Denn bei einer negativen Verifikation an der Kasse darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden.

 

Sicherheit / Praxis
                                                                                        
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Doch was tun, wenn der Computer eine etwaige Fälschung meldet? Zunächst: Nicht jeder Alarm lässt sofort auf einen Fälschungsverdacht schließen – auch technische Fehler vonseiten der Hersteller oder eigene Handhabungsfehler wie etwa ein versehentliches doppeltes Ausbuchen sind denkbar. Gerade in der Anfangsphase ist dabei noch mit Fehlalarmen zu rechnen.Doch das Bundesgesundheitsministerium beruhigt: Securpharm habe „geeignete Maßnahmen vorbereitet, um möglichst zügig die im System markierten Fälle zu untersuchen und dadurch Handhabungsfehler oder technische Fehler von solchen Fällen zu unterscheiden, bei denen sich ein Fälschungsverdacht nicht ausräumen lässt.“

Das Securpharm-System sucht also die mögliche Fehlerquelle. Bei einem bloßen Handhabungsfehler gibt das System der Apotheke sofort eine Rückmeldung. Bei einer doppelten Ausbuchung kann die Apotheke den Fehler selbst innerhalb von zehn Tagen beheben und die Packung zurückbuchen. Ist der Fehler jedoch nicht zu klären, besteht also der Verdacht einer Fälschung, ist die Apotheke nach dem neuen Passus in der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, die Packung zu separieren. Bis zur Entscheidung über das weitere Vorgehen ist sie also getrennt von verkehrsfähigen Arzneimitteln und gesichert aufzubewahren, um Verwechslungen zu vermeiden und einen unbefugten Zugriff zu verhindern.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: DAZ  

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