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Arzneimittel-Großhandel | Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)

RETOUREN: DIE ANZAHL ENTSCHEIDET

Großhändler dürfen aus Apotheken nur die Arzneimittel zurücknehmen, die sie auch ausgeliefert haben. Dabei kommt es aber offenbar nicht – wie vom Großhandel befürchtet – auf die konkrete Packung an, sondern auf die Bilanz.

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