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BtM/Urlaub

REISEN MIT BETÄUBUNGSMITTELN

Wer BtM-Medikamente benötigt und damit ins Ausland reisen will, sollte sich über die Regelungen im jeweilligen Reiseland genauestens informieren.

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Wer in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reist, sollte zum Beispiel eine Bescheinigung des Arztes ausstellen lassen. Außerdem muss diese von der zuständigen Landesbehörde beglaubigt werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hin. Die mitgeführte Menge müsse der Dauer der Reise angemessen sein.

Wer außerhalb des Schengen-Gebiets unterwegs ist, wie zum Beispiel in der Türkei, nimmt am besten eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß den „Richtlinien für Reisende“ des International Narcotics Control Board (INCB) mit.

Auch sie muss bei der Landesbehörde beglaubigt sein und sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosen, Wirkstoffen und Reisedauer enthalten. Das BfArM empfiehlt, sich schon bei der Reisevorbereitung an die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes zu wenden. Erst vor kurzem hatten Schmerzpatienten in einer Petition kritisiert, dass sie durch die bürokratischen Auflagen in ihrer Reisefreiheit eingeschränkt würden. Quelle: apotheke-adhoc.de

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