Gesetz | Recycling
RECYCLING: NEUES GESETZ ZUM JAHRESWECHSEL
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Die anderen Regelungen betreffen vor allem die Hersteller von Verpackungen. Sie müssen sich in einem öffentlich einsehbaren Register anmelden. So soll sichergestellt werden, dass sie auch die Lizenzentgelte zahlen, die das Recyclingsystem finanzieren. Für besser wiederverwertbare Verpackungen werden weniger Entgelte fällig. Und die Recyclingquoten steigen schrittweise an.
Die Chefin des Umweltbundesamts, Maria Krautzberger, sieht nun die Hersteller in der Pflicht: «Unnötige Verpackungen müssen vermieden werden, wo es geht oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzt werden», sagt sie. Wenn es Einwegverpackungen sein müssen, sollten diese möglichst gut recyclingfähig sein. Verbraucher ruft sie auf, das Recyclingsystem zu unterstützen: «Restmüll gehört nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, denn er erschwert Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien.»
Quelle: dpa