Einer Frau werden Zigaretten angeboten, sie wehrt mit der Hand ab.© Pixelimage / iStock / Getty Images Plus
Arzneimittel und Therapien erleichtern es, mit dem Rauchen aufzuhören. Künftig soll das die Krankenkasse zahlen.

Raucherentwöhnung | Hilfe

NIKOTINPFLASTER AUF KASSEN-KOSTEN

Im Kampf gegen gesundheitsschädliches Rauchen soll mehr Aufklärung helfen. Manche erwägen fürs Aufhören auch eine Therapie ergänzt mit Arzneimitteln. Finanzielle Hürden dafür sollen jetzt wegfallen.

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Von ihrer Sucht wegzukommen, fällt vielen Rauchern schwer - am Geld soll das seltener scheitern. Medikamente für einen Tabak-Ausstieg sollen nach Plänen der großen Koalition künftig von der Kasse bezahlt werden können. „An keiner anderen Droge sterben weltweit und auch hier in Deutschland mehr Menschen als an den Folgen des Rauchens“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig der Deutschen Presse-Agentur nach einem entsprechenden Beschluss des Gesundheitsausschusses am Mittwoch: 

„Wir werden daher noch in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass die Unterstützung beim Rauchstopp noch besser, noch zielgerichteter, noch einfacher wird.“

Konkret sollen gesetzlich Versicherte, bei denen „eine schwere Tabakabhängigkeit“ festgestellt wurde, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung bekommen. Welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen in Therapieprogrammen verordnet werden können, soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen festlegen. Eine Folge-Versorgung mit solchen Mitteln soll frühestens nach drei Jahren möglich sein. Insgesamt unternimmt nach Studiendaten nur jeder fünfte Raucher hierzulande überhaupt einen Ausstiegsversuch im Jahr.

Dazu zählen Programme mit Nikotin-Ersatzpräparaten und Medikamenten, die Entzugserscheinungen mildern - auch verbunden mit Verhaltenstherapien.

Die vom Ausschuss angenommenen Pläne sollen an ein anderes Gesetz angehängt werden, das der Bundestag heute beschließen soll.

Stimmen aus der Politik

„Tabakentwöhnung wird zur Kassenleistung“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU). Dies sei ein fundamentaler Wechsel in der Drogenpolitik. „Damit erleichtern wir rund drei Millionen schwer abhängigen Raucherinnen und Rauchern den Ausstieg aus einer Droge, die oft zu schweren Erkrankungen führt.“ Im Rahmen anerkannter Programme bekämen sie Anspruch auf Entwöhnung mit Nikotinpflastern und Arzneimitteln.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar sagte, vorbeugende Maßnahmen wie Werbebeschränkungen, Warnaufdrucke oder Präventionskampagnen seien wertvoll. Sie reichten aber allein offensichtlich nicht aus, um Erkrankungen zu vermeiden. Der einmalige Leistungsanspruch auf Arzneimittel sei da eine wichtige Ergänzung.

Die Drogenbeauftragte Ludwig sagte: „So hilft der Rauchausstieg nicht nur der Gesundheit, sondern auch dem Geldbeutel.“ Die Möglichkeit zur Kostenübernahme zielt auch darauf, dass es viele einkommensschwächere Raucher gibt. Sie soll weitere Anreize setzen, damit mehr Abhängige nach Rücksprache mit dem Arzt oder ihrer Ärztin Ausstiegsbehandlungen angehen.

Warum es wichtig ist, mit dem Rauchen aufzuhören

Rauchen und ebenso Alkohol richten nach wie vor mit Abstand die größten Gesundheitsschäden in Deutschland an - auch wenn der Konsum zuletzt sank. Jährlich sterben nach Angaben der Drogenbeauftragten rund 127 000 Menschen an den Folgen von Tabak-Konsum. Ludwig will mit einer kürzlich gestarteten Aufklärungskampagne von Bundesregierung und Gesundheitsakteuren auch langjährige Raucher stärker zum Aufhören ermuntern, die seit 20 oder 30 Jahren zu Zigaretten greifen. Auf einer Webseite sind „Rauchstopp-Angebote“ mit Hilfsmöglichkeiten gebündelt zu finden - und auch ein „Ersparnisrechner“ als Motivation.

Details der Kostenübernahme für Medikamente zum Tabak-Ausstieg sollen noch genauer geregelt werden. Unter dem Anspruch soll zunächst ein Entwöhnungsversuch mit einem Programmdurchlauf zu verstehen sein, wie es in der Begründung des Koalitionsantrags heißt. Der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens soll dann auch noch weitere Voraussetzungen regeln: etwa zu Anforderungen an die Ausstiegsprogramme, für die Arzneimittel verordnet werden können - und wie bestimmt wird, dass man eine „starke Tabakabhängigkeit“ hat.

Quelle: dpa

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