Schwere Erkrankungen | Prüfung
PRÜFUNGSABSAGE WEGEN KRANKHEIT – UNBEDINGT SOFORT BESCHEID GEBEN
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Man hat Wochen oder vielleicht sogar Monate für eine Prüfung gelernt und dann das: Eine Erkrankung gefährdet den Erfolg. Laut der richterlichen Entscheidung muss man, wenn man nicht zur Prüfung antreten kann, sofort das jeweilige Prüfungsamt informieren. Als Grund nennt das Gericht vor allem die Chancengleichheit, die für alle gelten muss. Die Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts wird laut einer Sprecherin als genereller Grundsatz angesehen und gilt demnach auch bei Schul- und Ausbildungsprüfungen.
Geklagt hatte eine Studentin, die bereits im März 2016 an einer schriftlichen Medizin-Prüfung teilnahm. Als man ihr aber gut einen Monat später erklärte, dass sie durchgefallen war, reichte die Studentin kurze Zeit später beim Prüfungsamt aufgrund einer damals bereits vor der Prüfung festgestellten Lungenembolie, einen Prüfungsrücktritt ein. Die Klage wurde nun aber abgewiesen, da aus ihrem Rücktritt nun nicht nachträglich festgestellt werden kann, ob die Studentin bereits zum Zeitpunkt der Prüfung Mitte März prüfungsunfähig war. Als weiteren Grund erklärte das Gericht, dass die Studentin zudem nicht ihrer Pflicht nachgekommen war, unverzüglich das Prüfungsamt zu informieren.
Nadine Hofmann,
Leitung Online-Redaktion
Quelle: Pharmazeutische Zeitung