Wenn man vor einer Prüfung erkrankt ist und sich nicht in der Lage fühlt, die Prüfung anzutreten, muss man schnellst möglichst das Prüfungsamt informieren. © Dmytro Zinkevych / 123rf.com

Schwere Erkrankungen | Prüfung

PRÜFUNGSABSAGE WEGEN KRANKHEIT – UNBEDINGT SOFORT BESCHEID GEBEN

Egal ob schriftliche Klausur, mündliche Prüfung oder Abschlussprüfung – viele Menschen haben vor solchen Situationen immer ein bisschen Lampenfieber. Normal, würde man sagen. Was aber ist, wenn man richtig erkrankt ist? Soll man sich krank melden oder trotzdem antreten? Vor kurzem gab es ein Urteil vor dem Mainzer Verwaltungsgericht.

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Man hat Wochen oder vielleicht sogar Monate für eine Prüfung gelernt und dann das: Eine Erkrankung gefährdet den Erfolg. Laut der richterlichen Entscheidung muss man, wenn man nicht zur Prüfung antreten kann, sofort das jeweilige Prüfungsamt informieren. Als Grund nennt das Gericht vor allem die Chancengleichheit, die für alle gelten muss. Die Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts wird laut einer Sprecherin als genereller Grundsatz angesehen und gilt demnach auch bei Schul- und Ausbildungsprüfungen.

Geklagt hatte eine Studentin, die bereits im März 2016 an einer schriftlichen Medizin-Prüfung teilnahm. Als man ihr aber gut einen Monat später erklärte, dass sie durchgefallen war, reichte die Studentin kurze Zeit später beim Prüfungsamt aufgrund einer damals bereits vor der Prüfung festgestellten Lungenembolie, einen Prüfungsrücktritt ein. Die Klage wurde nun aber abgewiesen, da aus ihrem Rücktritt nun nicht nachträglich festgestellt werden kann, ob die Studentin bereits zum Zeitpunkt der Prüfung Mitte März prüfungsunfähig war. Als weiteren Grund erklärte das Gericht, dass die Studentin zudem nicht ihrer Pflicht nachgekommen war, unverzüglich das Prüfungsamt zu informieren.

Nadine Hofmann,
Leitung Online-Redaktion

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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