Gesundheits-Prävention/Gesetz
PRÄVENTIONSGESETZ DOCH OHNE APOTHEKER
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Mit dem Vorhaben soll unter anderem eine Präventionskonferenz einberufen werden, bei der alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens über neue Vorsorgeleistungen beraten. Im ersten Gesetzentwurf hieß es noch, dass die Apotheker einen Platz in diesem Gremium bekommen sollen. Im Kabinettsbeschluss tauchte das Wort Apotheke jedoch nicht mehr auf. Offenbar will sich das Bundesgesundheitsministerium spontan auf eine Teilnehmerliste festlegen.
Dem Gesetz zufolge sollen Krankenkassen für ihre Versicherten bestimmte Gesundheitsziele erreichen. Das sind beispielsweise die Eindämmung von Diabetes mellitus Typ 2, Depressionen und Tabakkonsum, das Senken der Brustkrebs-Sterblichkeit sowie die Gesundheitsförderung allgemein, speziell bei Kindern und Älteren.
Die Kassen sollen ihre Mindestausgaben dafür von drei auf sechs Euro pro Versicherten verdoppeln – und dafür 180 Millionen Euro mehr ausgeben. Ärzte bekommen die Aufgabe, ihren Patienten zusätzlich Vorsorgeprogramme zu empfehlen und auf Risiken im Gesundheitsverhalten zu achten. Arbeitnehmer und Betriebe sollen von den Kassen Gelder dafür bekommen, wenn sie ihren Mitarbeitern Vorsorgeleistungen am Arbeitsplatz ermöglichen.
Die „ständige Präventionskonferenz“ soll beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) angesiedelt sein und alle vier Jahre einen Bericht über den Erfolg der Präventionsmaßnahmen abliefern. Dort soll zudem festgestellt werden, ob sich die Vorsorgeangebote der Kassen und Betriebe positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken.
Im ersten Entwurf waren neben den Apothekern auch Ärzte und viele weitere Berufsgruppen genannt, die teilnahmeberechtigt sind. Das BMG hat die Nennung der Leistungserbringer jedoch aus dem Gesetz gestrichen. Dem Vernehmen nach will man sich einerseits kurzfristig festlegen, wer an der Konferenz teilnimmt. Andererseits will man eine Neiddebatte unter den Gesundheitsberufen vermeiden.
Die Apotheker dürfte diese Entscheidung verärgern. Insbesondere das bei der Bayerischen Landesapothekerkammer angesiedelte Wissenschaftliche Institut für Prävention im Gesundheitswesen (WIPIG) hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) schon vorher einen offenen Brief dazu gesendet.
„Trotz jahrelanger Vorarbeit, zahlreicher Aktivitäten, unzähliger Gespräche, in denen immer wieder auch vor allem seitens der Politik betont wurde, dass Prävention eine Gemeinschaftsaufgabe sei, und dass die Apotheker hier eine wichtige Rolle spielten, findet sich im 16-Seiten-Papier kein Wort zum Berufsstand des Apothekers“, hieß es in dem Brief. Bahrs Mitarbeiter ließen jedoch kurz darauf mitteilen, dass offene Briefe nicht die geeignete Methode seien, um politische Argumente auszutauschen.
Wie die Notdienstpauschale muss das Präventionsgesetz nun zunächst von den Ländern diskutiert werden. Im Bundesrat droht dem Vorhaben eine Zerreißprobe: Die Gesundheitsexperten von SPD, Grünen und Linken hatten sich bereits gegen das Vorhaben ausgesprochen. Quelle: aotheke-adhoc.de