Nahaufnahme einer Beratungssituation zu einem Medikament. Man sieht nur die Hände und Arme der Personen.
Laut Stellungnahme der BPhD können PTA ebenfalls einige pharmazeutische Dienstleistungen durchführen können und so die Apotheker*innen entlasten. © SARINYAPINNGAM / iStock / Getty Images Plus

Stellungnahme | Verhandlung

PHARMAZEUTISCHE DIENSTLEISTUNGEN MÜSSEN KONKRETISIERT WERDEN

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) verhandelt zurzeit mit dem GKV-Spitzenverband über pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) fordert, PTA in die Diskussion einzubeziehen und Leistungen zu konkretisieren.

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Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) trat im vergangenen Dezember in Kraft. Teil des Gesetzes sind Regelungen zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken ab Anfang 2022 anbieten sollen. Obwohl bis zum 30. Juni die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorierung ausgearbeitet sein müssten, steht bislang nichts fest. Der DAV und der GKV-Spitzenverband verhandeln, die BPhD nimmt Stellung:

Dabei bezieht sich der Verband auf ein Grundsatzpapier der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), das im Februar veröffentlicht worden war. Darin schreibt der Verband, dass bestehende Versorgungsdefizite durch pharmazeutische Dienstleistungen angegangen werden sollen und nennt drei mögliche Themengebiete: 

  • die Minimierung der Risiken von Polymedikation
  • die Verbesserung der Therapietreue und
  • die Prävention von Volkserkrankungen.

Stellungnahme der BphD:
„Die genannten Themen sind essenziell für eine gute gesundheitliche Versorgung der Patient*innen und bilden somit einen ersten Grundstein für pharmazeutische Dienstleistungen. Schon jetzt werden beispielsweise Medikationsanalysen erfolgreich von Apotheker*innen angeboten und durchgeführt – allerdings meistens entweder auf Kosten der Patient*innen oder als kostenfreie Leistung der Apotheken. Dass diese Angebote nun durch Krankenkassen finanziert werden sollen, ist bedeutend für einen Ausbau und die Nutzung dieser Dienstleistung. Als Konsequenz wird die generelle Arzneimitteltherapiesicherheit und damit das der Patient*innen erhöht. Zudem sollen aber unbedingt auch weitere pharmazeutische Dienstleistungen, die über die drei von der ABDA genannten Themengebiete hinausgehen, etabliert werden, um das Feld der Dienstleistungen auf einen größeren Bereich auszuweiten. Als Nächstes muss daran gearbeitet werden, zu den Grundsätzen der ABDA konkrete Leistungen zu finden, die in der Apotheke angeboten werden können.“

Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsleistungen über die verpflichtende Beratung nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hinaus – zum Beispiel Beratungsleistungen zu Raucherentwöhnungen, verschiedene Präventionsmaßnahmen und Schulungen zur Adhärenzförderung. Außerdem seien Therapiebegleitungen beispielsweise bei chronischen Krankheiten möglich. Apotheker*innen könnten in Zukunft zudem spezielle Beratungssprechstunden für Patient*innen zu bestimmten Themen wie Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes anbieten.

Wer soll die pharmazeutischen Dienstleistungen initiieren?
Die pharmazeutischen Dienstleistungen sollen sowohl durch Apotheker als auch durch Ärzte initiiert werden können. Dadurch wird der bedarfsgerechte Einsatz von pharmazeutischen Dienstleistungen gewährleistet.

Rolle der PTA
„Nicht alle Dienstleistungen sollten als apotheker*innenpflichtig angesehen werden. Die PTA sollten an der Diskussion um die Dienstleitungen beteiligt werden, da sie ebenfalls einige pharmazeutische Dienstleistungen durchführen können und so die Apotheker*innen entlasten. Dabei sollen die Dienstleistungen entsprechend der jeweiligen Qualifikationen der PTA und der Apotheker*innen geregelt werden“, so die Stellungnahme der BPhD.

Für die BPhD steht fest, dass je nach Komplexität der pharmazeutischen Dienstleistung entschieden werden muss, ob dafür Zusatzqualifikationen nötig sind oder nicht. Ebenfalls sicher ist, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen zukunftsorientiert und zielgerichtet eingeführt werden müssen. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Damit werden nicht nur Ärzt*innen und Krankenhäuser entlastet, sondern vor allem die Sicherheit der Patient*innen gewährleistet. Sie bieten dem Gesundheitssystem eine Chance, die Versorgung in Deutschland noch patientennäher und -individueller zu gestalten und die gegenseitige Ergänzung medizinischer und pharmazeutischer Angebote weiter auszubauen.“

Sabrina Peeters,
freie Journalistin

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmazeutische-dienstleistungen-konkretisieren-und-ausweiten-124859/
https://mcusercontent.com/1d757dbd1c4635939d0393cbe/files/87f2810d-4fd2-493b-b45e-63123d6d45f0/BPhD_PM_Pharmazeutische_Dienstleistungen_20210406_Aktualisierung.pdf

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