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Orthomol pharmazeutische Vertriebs GmbH | EuGH-Äußerung

SORTIMENT KANN OHNE EINSCHRÄNKUNGEN VERKAUFT WERDEN

Bereits vor der jüngsten EuGH-Äußerung zu ergänzenden bilanzierten Diäten hat Orthomol sich mit den möglichen Folgen für sein Sortiment auseinandergesetzt und bspw. verschiedene Produkte auf Nahrungsergänzungsmittel umgestellt. So sind bekannte Mikronährstoffkombinationen wie Orthomol Immun und Orthomol chondroplus weiterhin in gewohnter Qualität erhältlich.

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Betroffen von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind ergänzende bilanzierte Diäten (EBDs). „Die führen wir nicht mehr“, weiß Dr. Michael Schmidt, Geschäftsführer bei Orthomol und ergänzt: „Denn wir haben uns schon vorausschauend dazu entschlossen, betroffene Produkte umzustellen.“

Orthomol Immun, Orthomol chondroplus – ehemals Orthomol arthroplus – und Orthomol AMD extra sind daher als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Dazu ergänzt Michael Schmidt: „Eine wichtige Nachricht an unsere Apotheken-Partner:innen: Unsere Produkte können weiterhin ohne Einschränkungen ausgeliefert und verkauft werden! Auch die restlichen im Markt befindlichen EBDs können weiterverkauft werden.“

Die Umstellung der Produkte verändert u.a. auch die Kommunikation des Herstellers rund um die Mikronährstoffkombinationen. „Wir freuen uns daher sehr, dass wir seit über 30 Jahren darauf vertrauen können, dass die Apotheken-Teams mit ihrer Expertise Orthomol-Verwender:innen beratend zur Seite stehen“, sagt Schmidt abschließend.

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