Orthomol pharmazeutische Vertriebs GmbH | EuGH-Äußerung
SORTIMENT KANN OHNE EINSCHRÄNKUNGEN VERKAUFT WERDEN
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Betroffen von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind ergänzende bilanzierte Diäten (EBDs). „Die führen wir nicht mehr“, weiß Dr. Michael Schmidt, Geschäftsführer bei Orthomol und ergänzt: „Denn wir haben uns schon vorausschauend dazu entschlossen, betroffene Produkte umzustellen.“
Orthomol Immun, Orthomol chondroplus – ehemals Orthomol arthroplus – und Orthomol AMD extra sind daher als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Dazu ergänzt Michael Schmidt: „Eine wichtige Nachricht an unsere Apotheken-Partner:innen: Unsere Produkte können weiterhin ohne Einschränkungen ausgeliefert und verkauft werden! Auch die restlichen im Markt befindlichen EBDs können weiterverkauft werden.“
Die Umstellung der Produkte verändert u.a. auch die Kommunikation des Herstellers rund um die Mikronährstoffkombinationen. „Wir freuen uns daher sehr, dass wir seit über 30 Jahren darauf vertrauen können, dass die Apotheken-Teams mit ihrer Expertise Orthomol-Verwender:innen beratend zur Seite stehen“, sagt Schmidt abschließend.