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Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz/Notdienst-Fonds

NOTDIENSTPAUSCHALE: ABRECHNUNG PER FONDS ODER REZEPT?

Das BMG hat einen Entwurf zur Umsetzung der Notdienstpauschale vorgelegt und will damit Voraussetzungen für den Notdienst-Fonds schaffen. Der BVDA will bei den Rechenzentren über normale Rezeptformulare abrechnen.

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Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums soll der angekündigte Notdienst-Fonds geschaffen werden, aus dem regelmäßig Beträge an die Apotheken ausgeschüttet werden sollen. Auch die Selbstzahler sollen einzahlen. Träger des Fonds soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) werden. Seine Verwaltungskosten darf der DAV aus dem Topf decken.

Laut BMG-Entwurf sollen gezielt Landapotheken gefördert werden. Die Regierung will die Unterfinanzierung der Notdienste stoppen: Die Apotheken bekämen derzeit zwar 2,50 Euro pro Inanspruchnahme und auch die Erlöse aus den abgegebenen Arzneimitteln. „Der darüber hinaus gehende Aufwand wurde bislang aus dem Gesamtumsatz der Apotheken finanziert.“ Insbesondere in dünn besiedelten Gebieten ergäben sich so Probleme bei der Aufrechterhaltung der Notdienste. Das „hohe Leistungsniveau“ der Apotheken müsse erhalten bleiben.

Laut Entwurf gilt diePauschale für alle zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages erbrachten Notdienste. Das BMG stellt klar, dass die Apotheken das erhöhte Fixhonorar nicht behalten dürfen: „Der Erhöhungsbetrag darf den Apotheken nicht einfach belassen werden. Damit ließe sich eine gezielte Förderung der Sicherstellung des Notdienstes nicht erreichen.“

Das BMG schätzt die Folgekosten für die Gesetzliche Krankenversicherung auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr, für die Private Krankenversicherung (PKV) auf etwa 12 Millionen Euro und die Beihilfestellen auf 8 Millionen Euro.

Wie schon zuvor bekannt geworden, soll der Fonds durch eine Erhöhung des Fixhonorars finanziert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) soll dazu eine Verordnung vorlegen. Das Gesetz muss spätestens am 20. März das Kabinett passieren, bis dahin muss der Entwurf von allen Ressorts abgenickt sein. Anschließend müssen noch der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz besprechen.

Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) kritisiert diesen Plan als zu kompliziert und hat ein eigenes Konzept vorgelegt. Demnach können die Apotheken die Gelder direkt bei den Rechenzentren abrechnen. Und: Nicht alle Apotheken sollen die Pauschale erhalten. Der BVDA hat seinen Vorschlag mehreren Ministerien unterbreitet.

Laut BVDA sollen die Apothekerkammern verpflichtet werden, die Zahl der Nacht- und Notdienste zu ermitteln. Mittels einer Staffel soll festgelegt werden, ab wann eine „übermäßige Belastung einzelner Apotheken“ vorliegt. „Die Zahl der monatlichen Dienste lässt Rückschlüsse zu, welche ländlichen Regionen als strukturschwach angesehen werden können“, heißt es weiter. Als Grenzwert schlägt der BVDA drei Dienste pro Monat vor. Apotheken, die monatlich weniger als drei Dienste absolvieren, sollen nicht von der Pauschale profitieren.

Bei der Abrechnung will der BVDA ohne Notdienstfonds auskommen: Die Apotheker sollen ihre geleisteten Dienste einfach bei den Rechenzentren über normale Rezeptformulare abrechnen. Die Höhe der Pauschale soll in der Arzneimittelpreisverordnung festgeschrieben werden und soll sich aus der Zahl aller Dienste und des von der Regierung zur Verfügung gestellten Betrages ableiten. Auf den Rezepten sollen die Apotheker die Anzahl der geleisteten Notdienste, eine Sonder-PZN und die Pauschalsumme für alle monatlichen Dienste auftragen.

Die Rechenzentren sollen die Rezepte einscannen und die Dienstangaben der Apotheken mit den Notdienstplänen der Kammern abgleichen. Abschließend sollen sie eine Gesamtrechnung erstellen und diese beim GKV-Spitzenverband einreichen. Der Kassenverband wiederum soll sich die Gelder bei den einzelnen Kassen wiederholen.

Offen bleibt in der Stellungnahme, wie Selbstzahler an der Pauschale beteiligt werden sollen. Diesbezüglich hält der BVDA lediglich fest, dass er Verträge – etwa zwischen Apothekern und dem PKV-Verband – ablehne. Diese führten zu zeit- und personalaufwendigen permanenten Verhandlungen, heißt es. Als Fazit hält der Verband fest, dass das Modell Bürokratie verringern könnte, weil die vorhandenen Abrechnungs- und Auszahlungswege beibehalten würden.

Ideengeber für das BVDA-Papier ist das private Abrechnungszentrum AvP. Dieses rechnet bereits seit Jahren über Rezeptformulare Sonderleistungen von Kinderärzten mit den Krankenkassen ab. Der BVDA hat seinen Vorschlag gestern an die Bundesministerien für Gesundheit, Wirtschaft und Finanzen gesendet. Quelle: apotheke-adhoc.de

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