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Tarifvertrag/Entlohnung

NOTDIENST: WENIGER ALS MINDESTLOHN

PTA können maximal zur Hälfte aller Notdienstschichten in ihrer Apotheke verpflichtet werden. Weil sie keinen Einfluss haben, wie oft nachts die Notdienstglocke läutet, wird aktuell über die Vergütung gestritten.

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