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Die im April veröffentlichte S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) richtet sich in erster Linie an Lungenfachärzte, weniger an Hausärzte und noch weniger an Apotheken. Doch die neuen Überlegungen sind auch für die Beratung durch Apotheker und PTA interessant.
Der Schleim ist nicht entscheidend So ist in der Leitlinie zu lesen, dass die Unterscheidung zwischen produktivem Husten und Reizhusten aus therapeutischer Sicht nicht bedeutsam sei. Als Begründung wird angegeben, dass zur Wirkung von Sekretolytika und Mukolytika die Evidenz fehle. Zwar können Substanzen wie Ambroxol und N-Acetylcystein die Hustenbeschwerden lindern, dies sei aber womöglich auf deren antientzündliche und antioxidative Effekte zurückzuführen. Interessanter wird es bei pflanzlichen Arzneimitteln. Hier ist oft keine eindeutige Trennung zwischen der Wirkungsweise als Hustenstiller oder Hustenlöser möglich.
Und tatsächlich vereinen viele pflanzliche Hustensäfte beide Indikationen. Ohnehin können Patienten die Frage nach der Art des Hustens oft gar nicht so leicht beantworten. Noch dazu sind die Grenzen zwischen trockenem und produktivem Husten fließend, denn ein akuter Husten ist zunächst trocken, wird dann verschleimt und endet wieder als trockener Reizhusten. Auch die Unterscheidung von Speichel und Bronchialsekret ist für Patienten oft schwierig. Häufig wird die Sputummenge überschätzt und auch die Farbe des Sputums ist nicht unbedingt ein Kriterium für die Schwere der Erkrankung.
Auf die Hustendauer kommt es an Entscheidend für die Therapie ist die Dauer des Hustens. Halten die Beschwerden maximal zwei Wochen an, spricht man von akutem Husten. Meist handelt es sich hierbei um den klassischen Erkältungshusten, der durch eine virale Infektion der oberen und/oder der unteren Atemwege ausgelöst wird. Dies sieht die neue Leitlinie als eine Domäne der Selbstmedikation. Pflanzliche Hustensäfte oder solche mit synthetischen Wirkstoffen können zur Linderung der Symptome und zum schnelleren Abklingen empfohlen werden. Ein Arztbesuch, vor allem beim Facharzt, ist bei ansonsten gesunden Erwachsenen ohne Alarmzeichen, wie blutigem Auswurf, Heiserkeit, Atemnot im Ruhezustand, Verdacht auf Lungenentzündung, Fieber über 38,5 °C nach der neuen Leitlinie nicht nötig.
Schon gar nicht die prophylaktische Gabe von Antibiotika. Weisen die genannten Alarmzeichen auf andere Ursachen oder einen schweren Verlauf hin, sollten Sie den Kunden jedoch umgehend zum Arzt schicken. Gleiches gilt für starke Raucher und immunsupprimierte Menschen. Ist der Husten nach zwei Wochen noch nicht ausgeheilt, klingt aber im Zeitraum von drei bis acht Wochen spontan ab, wird er als subakut bezeichnet. Es könnte sich jedoch auch ein Keuchhusten dahinter verbergen. Klagen erwachsene Husten-Kunden über Erbrechen, sollten Sie auch daran denken und ebenfalls dringend zum Arztbesuch raten. Erst bei Husten, der länger als acht Wochen fortbesteht, ist eine weitere Diagnostik beim Facharzt notwendig. Denn dann liegt ein chronischer Husten vor, der die verschiedensten Ursachen haben kann.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 06/19 ab Seite 53.
Sabine Breuer, Apothekerin/Chefredaktion