Blick in den Bundestag, im Hintergrund verschwommen Abgeordnete erkennbar
Dem Gesetzesentwurf stimmte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen abschließend zu. © aerogondo / iStock / Getty Images Plus

Berufspolitik | Rückkehr zur Parität

NEUES GESETZ SOLL GKV-VERSICHERTE ENTLASTEN

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat viel vor. Einiges konnte er jetzt schon umsetzen. Das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurde jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

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Der Name ist dabei Programm: Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sollen wieder mehr von ihrem Geld haben. Ab Januar 2019 soll der Zusatzbeitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden. Das gilt generell für alle Berufssparten und natürlich auch für Rentenempfänger. „Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um 8 Milliarden Euro“, sagte Spahn anlässlich des Gesetzesbeschlusses. Und das auf zwei Wegen: Zum einen muss ab nächstem Jahr nur noch der halbe Zusatzbeitrag geleistet werden. Zum anderen ist eine durchschnittliche Reduktion desselben um 0,1 Prozent geplant, zurzeit beträgt er 1,0 Prozent. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent, wird bereits gleichermaßen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert und soll nicht verändert werden. „Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto“, versprach der Bundesgesundheitsminister.

Doch hinter der errechneten Ersparnis verbirgt sich noch mehr: Die Krankenkassen werden dann auch verpflichtet, ihre Finanzreserven abzuschmelzen und die Überschüsse den Versicherten durch Beitragssenkungen zurückzugeben. Ihre überschüssigen Reserven sollen bis 2020 abgebaut sein. Ab Januar dürfen dann nur noch Reserven in Höhe einer Monatsausgabe angelegt werden. Kassen, die über höhere Finanzrücklagen als diese Monatsausgabe verfügen, dürfen dann ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben. Zudem werden mit dem neuen Gesetz Kleinselbstständige und Existenzgründer unterstützt – ihr Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird gesenkt werden. Die bisherigen Beiträge waren zu hoch angesetzt – zum Teil sahen sich Selbstständige finanziell nicht in der Lage diesen zu zahlen. Der Sozialverband Deutschland begrüßt die in seinen Augen überfällige Rückkehr zur Beitragsaufteilung, äußerte sich jedoch kritisch zu dem Plan, die Finanzreserven der Krankenkassen abzuschmelzen. Der Verbandspräsident Adolf Bauer sieht die Stabilität der Versicherungsbeiträge dadurch gefährdet.

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quellen: Pharmazeutische Zeitung
             n-tv 

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