© leaf / 123RF Stock Foto

Health-Claims

NEUE REGELN BEI LEBENSMITTELWERBUNG

Ab heute dürfen Hersteller nur noch mit solchen Aussagen für ihre Produkte werben, die in einer Liste nach den Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung aufgeführt sind.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Verbraucher sollen künftig besser vor irreführenden Angaben zur gesundheitlichen Wirkung von Lebensmitteln geschützt werden. Der Katalog umfasst derzeit 222 gesundheitsbezogene Angaben. Erlaubt sind demnach Werbeaussagen wie «Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt» oder «Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei». Die Behauptung hingegen, dass Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls beitrage, ist verboten.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner lobte die verbindliche Liste als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz. «Verbraucher müssen sich auf gesundheitsbezogene Angaben verlassen können: Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen», sagte sie.

Hersteller brauchen grundsätzlich eine Zulassung, wenn sie mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel werben wollen. Diese erhalten sie nur dann, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis für die behauptete Wirkung vorliegt und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine positive Bewertung abgibt.

Im Jahr 2008 hatten Unternehmen rund 44 000 Anträge insbesondere zu Vitaminen, Mineralstoffen und pflanzlichen Stoffen an die Europäische Kommission zur Prüfung übermittelt. Übrig geblieben sind die 222 nun zugelassene Angaben. Die Liste soll noch erweitert werden, so gibt es etwa noch keine Entscheidung über rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen. Quelle: sch/pharmazeutische-zeitung.de

×