Rezeptur | Corona
MORPHIN: HERSTELLUNGSHINWEISE GEGEN LIEFERENGPÄSSE VERÖFFENTLICHT
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Bereits vor der Coronakrise waren viele Arzneimittel nicht verfügbar. Die Situation hat sich nun durch ausgefallene Lieferungen aus Indien und China verschärft. Der Krisenstab der Landesregierung Baden-Württemberg hatte Engpässe bei Schmerzmitteln befürchtet, deshalb sollen alle Apotheken Morphinpräparate zur Einnahme und als Ampullen großzügig bevorraten. Um mehr Möglichkeiten zur individuellen Versorgung zu schaffen, hat das NRF neue Rezepturhinweise erstellt. Neben Paracetamol als Saft und Zäpfchen gibt es auch zwei Vorschriften zu Morphin.
Eine viskose Lösung zum Einnehmen finden Sie in der Rezepturvorschrift NRF 2.4. Sie ist mit zwei Milligramm oder 20 Milligramm Morphin pro Milliliter dosiert und besteht neben dem Wirkstoff und gereinigtem Wasser aus Saccharin-Natrium, Kaliumsorbat, Natriumedetat, Salzsäure (1 N), Aroma und Carmellose-Natrium als Gelbildner. In dieser Zusammensetzung ist die Lösung ein halbes Jahr haltbar. Der neue Rezepturhinweis ist eine Vereinfachung der Rezeptur für den Fall, dass Hilfsstoffe nicht vorrätig sind. In der modifizierten Version verwenden Sie außer Morphin nur die „Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC“ und Natriumedetat. Die Haltbarkeit ist hier auf vier Wochen begrenzt. Auch eine einfache, wässrige Lösung hat das NRF herausgegeben, um damit Lieferausfälle bei Morphin-Ampullen zu kompensieren. Sie ist konserviert und enthält zur Stabilisierung des Wirkstoffes ein Antioxidans. Die Lösung ist mit einem pH-Wert von vier bis fünf leicht sauer. Da noch keine aussagekräftigen Stabilitätsprüfungen vorliegen, muss die Rezeptur innerhalb einer Woche aufgebraucht werden
Viele Apotheken haben bereits bei Hand- und Flächendesinfektionsmitteln die Versorgung der Bevölkerung aufrecht gehalten. Demnächst könnte die Rezeptur als einzigartige Dienstleistung auch bei den Betäubungsmitteln der rettende Anker sein.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quellen:
apotheke adhoc
DAC/NRF