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Gesundheitsvor­schriften/DEMIS

MELDEFRISTEN BEI INFEKTIONSKRANKHEITEN VERKÜRZT

Ärzte und Labore in Deutschland müssen Fälle von Infektionskrankheiten seit Ende März schneller an die zuständigen Gesundheitsbehörden melden.

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zu diesem Zeitpunkt trat nämlich das bereits 2011 initiierte «Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvor­schriften und zur Änderung weiterer Gesetze» in Kraft. Es schreibt unter anderem kürzere Fristen bei der Übermittlung von Krankheitsfällen vor.

Bislang durften bis zu 16 Tage vergehen, bis die Information über einen aufgetretenen Krankheitsfall von einer Arztpraxis oder einem Labor über das Gesundheitsamt und die zuständige Landesstelle an das Robert-Koch-Institut übermittelt wurde. Nun dürfen es nur noch 3 bis maximal 5 Tage sein.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte, mit dem Gesetz ziehe man die Konsequenzen aus der 2011 aufgetretenen Epidemie von Infektionen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC). Damals hatten sich in Deutschland mehr als 3000 Menschen mit EHEC infiziert. Etwa 800 Personen litten an der schweren Verlaufsform, dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS). 53 von ihnen starben infolge der Erkrankung.

Die nun verkürzten Fristen sollen laut BMG dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter und das RKI in Zukunft «schneller über meldepflichtige ärztliche Diagnosen und Labornachweise informiert sind und schneller Maßnahmen ergreifen können». Neu ist, dass nun auch Infektionen mit Röteln, Mumps, Keuchhusten und Windpocken meldepflichtig sind. Um den Schutz vor Infektionen noch weiter zu verbessern, erprobt das BMG darüber hinaus zurzeit ein «Deutsches Elektronisches Meldesystem für Infektionsschutz» (DEMIS). Es soll den Informationsfluss vereinfachen und für mehr Datensicherheit sorgen. Quelle: ah/pharmazeutische-zeitung.de

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