Betäubungsmittel/Urlaub
MEDIZINISCHER BEDARF AUF AUSLANDSREISEN
Seite 1/1 1 Minute
Um im Ausland keine Probleme mit Zoll oder Polizei zu bekommen, gibt es für Patienten einiges zu beachten. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hin.
Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Jetzt hängt es davon ab, ob die Reise in ein Land des Schengener Abkommens führt oder nicht. Im ersten Fall brauchen Patienten eine Bescheinigung des Arztes. Diese muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß den «Richtlinien für Reisende» des INCB ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.
Es ist wichtig, zu bedenken: Es bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln generell. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Alle Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM unter www.bfarm.de/reisen zusammengestellt. Quelle: pharmazeutische-zeitung.de