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Recht/Steuern

KOSTEN FÜR OTC-ARZNEIMITTEL STEUERLICH NICHT ABSETZBAR

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines Ehepaares abgewiesen: OTC-Arzneimittel können nicht als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden.

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