Skabies | Meldepflicht
KLEIN, ABER GEMEIN
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Skabies, so der lateinische Name, verbreitet sich gern in Gemeinschaften, in denen Menschen eng zusammenleben. Die nur 0,3 mm kleine, weiblichen Milben namens Sarcoptes scabiei veriatio Hominis graben sich Gänge in die Haut, in der sie ihre Eier ablegen können und verursachen dabei einen schier unerträglichen Juckreiz. Unter dem Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ fordert die Bunderegierung nun eine Meldepflicht, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Die Drucksache 784/16 vom 30. Dezember soll die „Bekämpfung von Skabies, unter anderem in Pflegeheimen, leichter machen. Die Bild-Zeitung griff dieses Gesetzesvorhaben in ihrer aktuellen Ausgabe auf. So seien Ausbrüche der Krätze „ein wachsendes Problem insbesondere in Einrichtungen der Altenpflege“.
Sie träten dort auf „wo Personen über längere Zeit zusammenleben oder betreut oder medizinisch versorgt werden und in denen enger Haut-zu-Haut-Kontakt zwischen diesen Personen oder mit dem betreuenden oder pflegenden Personal üblich sind. Das Robert-Koch-Institut (RKI) zählt „polymorbide ältere Menschen“ zu den besonderen Risikogruppen: Durch regelmäßige intensive Hautkontakte werden weitere Bewohner angesteckt mit der Folge eines Ausbruches. Die zunehmenden Fallzahlen gilt es durch das neue Gesetz in den Griff zu bekommen – denn bisher besteht keine Meldepflicht für Skabies, wohl, weil sie so selten auftrat. Das RKI hält das Risiko von Skabiesausbrüchen in Erstaufnahmerichtungen und Sammelunterkünften für gering „da die Wahrscheinlichkeit von intensivem Hautkontakt, außer in Familien, gering ist.“ Obwohl die Krankheit sehr unangenehme Begleiterscheinungen hat, ist sie gut zu behandeln: Die einmalige Gabe von Permethrin-Salbe oder die Einnahme von Ivermectin tötet die Milben zuverlässig ab.
Alexandra Regner, PTA/Redaktion