Das gute alte Papierrezept wird nicht so schnell aussterben. Auch wenn das E-Rezept kommt: Man befinde sich aber noch in der "Konzeptionierungsphase" bekannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). © kaarsten / iStock / Getty Images Plus

E-Rezept | Umsetzung

KEINE SORGE: DAS PAPIERREZEPT BLEIBT

Das E-Rezept – also eine Rezeptübermittlung an die Apotheke in digitaler Form – kommt. Wie genau, ist noch ein wenig unklar. Und auch das Papierrezept soll nicht abgeschafft werden.

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Die Bundestagsfraktion der Grünen richtete zu diesem Thema eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung und erhielt die für sie überraschende Antwort. Denn die Partei wollte wissen, wie sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einführung und Umsetzung des E-Rezeptes vorstellt. Die Abgeordneten um die Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche beziehen sich dabei auf den Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), in dem die Große Koalition die Einführung digitaler Verordnungen festschreibt. Die Bundesregierung unterlasse dabei jedoch „jegliche Vorgaben zur Ausgestaltung und Interoperabilität des elektronischen Rezeptes“, bemängeln die Fragesteller.

Einen konkreten Plan scheint die Regierung nicht zu haben, was den Weg des E-Rezeptes vom Vorschreiber über den Patienten bis zum Apotheker betrifft. Sie verweist etwas blumig auf „innovative Projekte“, für die sie mit dem GSAV Rechtssicherheit schaffen will. Durch die Beteiligung explizit der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hofft sie auf die Entwicklung praxisnaher Lösungen – diese Projekte befänden sich derzeit in der „Konzeptionierungsphase“, so die Antwort.

Da der Zeitpunkt naht, dass das E-Rezept in die Tat umgesetzt werden soll, kommen beim Betrachter Zweifel auf. Denn der Minister hat dem Selbstverwalter – also unter anderem der ABDA – eine Frist von sieben Monaten gesetzt. Und um die technischen Details auszuarbeiten, erhielt die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) noch einmal Zeit bis zum 30. Juni 2020.

In diesem Zusammenhang fiel auch der Satz, dass während des Überganges vom Papierrezept zum E-Rezept keine Abschaffung des ersteren stattfinden soll. Nachholbedarf räumt die Regierung auch im Hinblick auf die Frage ein, wann digitale Verordnungen in die geplante elektronische Patientenakte integrierbar sein werden. Die nötigen Vorarbeiten hätten gerade erst begonnen und entsprechend sei noch nicht definiert, wo und wie die elektronischen Verordnungen zukünftig gespeichert werden sollen. Die Regierung verweist dabei auch auf das Versorgungsmodell ARMIN (Arzneimittelinitiative in Sachsen und Thüringen): „Das ARMIN-Medikationsmanagement auf Basis der elektronischen Verordnung verändert die Abläufe erst nach der Abgabe eines Arzneimittels und ist insoweit unabhängig davon, ob die Arzneimittelverordnung papiergebunden oder elektronisch erfolgt.“

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Schulz-Asche stellt das alles nicht zufrieden. Sie argwöhnt, dass es Spahn bei der ganzen Sache hauptsächlich um sein Image geht: „Es wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn die Rezeptdaten automatisch in der Akte beziehungsweise im Medikationsplan landen würden.“ Den Ansatz bleibt der Minister aus ihrer Sicht schuldig: „Mit dieser Untätigkeit besteht die Gefahr, dass das digitale Rezept in dieser Form absolut nichts für die Versorgung der Patienten bringt.“

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung  

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