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AMG-Novelle/BMG

KEINE ANPASSUNG DES APOTHEKENHONORARS

Die Apotheker gehen zumindest in der AMG-Novelle leer aus. Auch bei der letzten Koordinierungsrunde vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag gab es keine Änderung.

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Außer kleineren technischen Änderungen werde es in dem Gesetz keine Neuerungen mehr geben, hieß es nach dem Treffen von Union, FDP und dem Bundesgesundheitsministerium  in der Friedrichstraße. Auch die Pharmaindustrie konnte sich mit ihren Forderungen nach geheimen Preisen und einer Quote für alle Biosimilars nicht durchsetzen.

Monatelang hatte die ABDA um eine Erhöhung der Vergütung gerungen. Zunächst sah es auch gut aus für die Apotheker: Die Union hatte sich in einem Positionspapier dafür stark gemacht, die Gebühren für die BtM-Abgabe zu erhöhen und für den Kassenabschlag eine Verhandlungsbasis von 1,75 Euro festzulegen.

Mit ihrem Koalitionspartner und dem BMG war sich die Union bis zuletzt aber nicht einig geworden: Entsprechende Änderungsanträge kamen nicht durch. Dem Vernehmen nach waren die Leistungshonorare und der Abschlag zuletzt nicht einmal mehr besprochen worden, weil das BMG und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Anpassung des Fixhonorars planen.

Unter den heute konsentierten „technischen Änderungen“ sind aus Apothekersicht daher nur noch untergeordnete Themen abgenickt worden: Zunächst will die Koalition in der AMG-Novelle die im AMNOG festgelegten Regelungen zu den Packungsgrößen überprüfen. Laut AMNOG sollen die Normgrößen nach Therapiedauer festgelegt werden – N1 für 10, N2 für 30 und N3 für 100 Behandlungstage. Zusammen mit Pharmaverbänden und dem GKV-Spitzenverband hatte die ABDA gegen die erneute Umstellung protestiert. Ob die Koalition diesem Wunsch nachkommt, war aber zunächst nicht zu erfahren. Zudem soll es für Apotheken, die monoklonale Antikörper herstellen, künftig eine Anzeigepflicht geben.

Wie die Apotheken geht auch die Pharmaindustrie leer aus: Dem Vernehmen nach konnten sich Union und FDP auch in Sachen Vertraulichkeit von ausgehandelten Arzneimittelpreisen nicht einigen. Die Union hatte sich in ihrem Positionspapier dafür stark gemacht, ausgehandelte Preise nicht öffentlich zu machen. Auch eine gesetzlich festgeschriebene Rezeptquote für Biosimilars wird es nicht geben. Der Branchenverband Pro Generika hatte für alle drei derzeit verfügbaren Wirkstoffe feste Verordnungsquoten gefordert.

Am Donnerstag wird die AMG-Novelle in zweiter Lesung im Bundestag besprochen. Damit hat das Gesetz allerdings noch nicht seine letzte Hürde genommen: Anschließend muss noch der Bundesrat darüber beschließen. Dann könnte es erneut zu Überraschungen kommen: In erster Lesung hatten die Länder beispielsweise ein Verbot des Rx-Versandhandels gefordert. Quelle: apotheke-adhoc.de

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