Präparate mit EPA und DHA haben ihre Zulassung zur Sekundärprophylaxe von Herzinfarkten verloren. © RomarioIen / iStock / Getty Images Plus

Herzprobleme | Omega-3-Fettsäuren

KEIN NUTZEN DURCH EINNAHME VON OMEGA-3-FETTSÄUREN

Menschen, die einen Herzinfarkt erlitten haben, bekamen in der Vergangenheit als Präventivmaßnahme Omega-3-Fettsäuren verschrieben, um das Herz vor künftigen Problemen zu schützen. Doch ein möglicher Nutzen wurde nun in einem EMA-Review wiederlegt.

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In mehreren EU-Staaten sind Präparate, die Omega-3-Fettsäuren enthalten, als Präventivmaßnahme für Menschen, die bereits einen Herzinfarkt hatten, zugelassen. Als diese Präparate, die Ethylester der Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) mit einer Dosis von einem Gramm pro Tag enthalten, zugelassen wurden, verdichteten sich die Hinweise, dass sie sich positiv auf das Herz und die Blutgefäße bei Myokard-Infarkt-Patienten auswirkten.

Ein erneuter Review der Europäischen Arzneimittelagentur EMA kann diesen Effekt nicht bestätigen. Bereits vor einem halben Jahr, im Dezember 2018, hatte die Behörde aufgrund neuer Daten die Empfehlung ausgesprochen, die Indikation zu streichen. Die Empfehlung führte dazu, dass einige Unternehmen eine Reevaluation beantragten, deren Ergebnisse nun präsentiert wurden.

In den Ergebnissen verdeutlicht die EMA, dass ein Einsatz dieser Präparate zur Sekundärprävention von kardiovaskulären Problemen nicht mehr empfohlen werden kann. Und das, obwohl derzeit keine Sicherheitsbedenken vorliegen. Zur Reduktion von Triglycerid-Werten (Hypertriglyceridämie) besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Präparate einzusetzen.

Auch in Deutschland sind einige Präparate betroffen: Auf der Liste der Europäischen Arzneimittelbehörde sind Omegoil, Omacor, Zoin Omega-3 sowie weitere Mittel mit dem Namen Omega 3 der Hersteller Ntc, Biomo Pharma, Glenmark Pharmaceuticals, Heumann und Ratiopharm.

Nadine Hofmann,
Leitung Online-Redaktion

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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