Pharmazeutische Institutionen
JETZT WIRD ES STANDESPOLITISCH
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Die Apothekerkammer ist die Standesvertretung für Apothekerinnen und Apotheker und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und der Gesellschaft. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Apothekerschaft verantwortlich, unterliegt dem Landesrecht und ist auf Landesebene organisiert.
Oberste Kammer Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist laut eigenen Angaben als berufspolitische Interessenvertretung für Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Apothekenwesen sowie für das Berufsrecht und alle Themen rund um die Arzneimittelsicherheit und pharmazeutische Qualität zuständig. Sie setzt sich für den Informations- und Meinungsaustausch unter den Landesapothekerkammern ein und entwickelt einheitliche Grundsätze für den Aufgaben- und Arbeitsbereich der untergeordneten Kammern. Außerdem soll sie mit Behörden, Körperschaften, Vereinigungen, Einrichtungen und sonstigen Stellen Verbindung halten, Verhandlungen führen und die Mitgliedskammern dabei unterstützen, den Meinungsaustausch der Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, an Hochschulen, in der Industrie und in Behörden zu fördern.
Zu den Mitgliedern der BAK gehören die 17 Landesapothekerkammern, in denen die Mitgliedschaft für approbierte ApothekerInnen Pflicht ist. Die 17 Landeskammern der 16 Bundesländer kommen dadurch zustande, dass das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Bezirke (Nordrhein und Westfalen-Lippe) unterteilt ist. Die anderen Kammerbezirke sind die Apothekerkammern Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und des Saarlandes sowie die Bayerische und die Sächsische Landesapothekerkammer und die Landesapothekerkammern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Die Landesapothekerkammern sind gemeinsam mit den Landesapothekerverbänden auf Bundesebene zur ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, als Spitzenorganisation der deutschen Apothekerschaft zusammengeschlossen. Um die Arbeit der Kammern zu finanzieren, zahlen alle Mitglieder Pflichtbeiträge, deren Höhe in der Satzung der jeweiligen Kammer festgeschrieben ist. Die Aufgaben der Landesapothekerkammern sind jeweils durch Gesetze der Bundesländer (Heilberufe-Kammergesetze) geregelt und umfassen unter anderem die Entwicklung von Satzungen, die Abnahme von Prüfungen, die Überwachung der Berufsausübung, die Ahndung von Verstößen gegen die Berufspflicht, die Errichtung einer Ethikkommission, die Organisation der PKA-Ausbildung, die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen für Apotheker sowie die Herausgabe der Apothekerkammer-Nachrichten.
Zusätzlich vertreten die Landeskammern die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker gegenüber dem Staat und der Gesellschaft, sind jedoch auch für Aufgaben aus den Bereichen Aus- und Fortbildung oder Notdienstbereitschaft zuständig. Außerdem engagieren sie sich für eine optimale Arzneimittelversorgung und sollen sich in entscheidenden Gremien auf Landes- und Bundesebene für die Anliegen ihrer Mitglieder einsetzen.
Persönliche Betreuung Bei den Apothekerkammern gehen zahlreiche Fragen ein, die apotheken- und arzneimittelrechtliche Themen, berufsrechtliche Probleme und Fragen zum Betäubungsmittel-, Kauf-, Miet- und Pachtrecht sowie pharmazeutische Sachfragen betreffen. Die Kammern bieten auch juristische Unterstützung an, um gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Zum Beispiel schlagen sie ihren Mitgliedern konstruktive Lösungen für ihre Rechtsprobleme vor oder lösen Streitigkeiten durch gemeinsame Gespräche bereits im Vorfeld.
Organe der Apothekerkammern Die zweimal im Jahr tagende Kammerversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Sie legt die Richtlinien der Kammerarbeit fest, ist für alle grundsätzlichen Fragen zuständig, beschließt Satzungen, verabschiedet den Haushaltsplan sowie berufspolitische Resolutionen und prüft Rechnungsabschlüsse. Der Vorstand der Kammern verfügt über einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten (auf Bundesebene sind dies Andreas Kiefer und Thomas Benkert) sowie über mehrere Beisitzer. Durch den Präsidenten werden Geschäfte geführt, Sitzungen der Kammerversammlung vorbereitet und deren Beschlüsse ausgeführt. Zudem vertritt er die Kammer gerichtlich und außergerichtlich und ist Vorgesetzter der Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
Was tun die Kammern für PTA? Einige Apothekerkammern unterstützen die PTA-Ausbildung an den PTA-Lehranstalten, indem sie sich sowohl ideell als auch finanziell für die Lehranstalten einsetzen. Darüber hinaus beraten sie Wiedereinsteiger, die längere Zeit nicht in der Apotheke tätig waren. Durch Teilnahmen an Berufsorientierungsbörsen informieren sie über den Beruf der PTA, beraten Schüler bezüglich ihrer Berufswahl im Apothekenwesen und bieten Interessenten eine aktuelle Liste der PTA-Schulen. Die Apothekerkammern kümmern sich auch um Fortbildungen, sodass PTA Fortbildungspunkte und schließlich freiwillige Fortbildungszertifikate erwerben können. Außerdem bieten die Kammern auf ihrer Homepage einen Stellenmarkt an, welcher einen Überblick über mögliche Jobangebote verschafft.
Projekte der Apothekerkammern Eine Arbeitsgruppe des Fortbildungsausschusses der Apothekerkammer Nordrhein initiierte das Projekt ATHINA (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Es startete 2013 als Pilotprojekt mit 38 Apothekern und diente der Vermittlung einer strukturierten, systematischen Vorgehensweise zum Erstellen eines Medikationsmanagements. Apotheker sollten durch ATHINA geschult werden, Arzneimittelinteraktionen zu erkennen und zu vermeiden, den Kunden korrekte Einnahmehinweise zu vermitteln, mit ihnen zusammen die Gründe der Therapie zu klären, eine Adhärenz für die medikamentöse Behandlung zu fördern und den Therapieerfolg zu gewährleisten.
Die Apothekerkammer Nordrhein war auch maßgeblich an der Planung des OAV (Optimierte Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten)-Projektes beteiligt, welches Anfang des Jahres in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen wurde. Das Ziel des OAV besteht darin, durch eine neue Form der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Lernens von Pflegepersonal, Ärzten und Apothekern in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen die Zahl von arzneimittelassoziierten Schädigungen messbar zu reduzieren.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 08/18 ab Seite 70.
Martina Görz, PTA und Fachjournalistin