Blutuntersuchungen/Labor
INFEKTIONSGEFAHR BEI NADELSTICHVERLETZUNGEN
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Doch die Arztpraxen setzten entsprechende Vorschriften nicht um, kritisierte Verbandspräsidentin Sabine Ridder in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Die meisten Stichverletzungen passierten bei der Entsorgung der Kanüle nach der Blutentnahme oder nach dem Spritzen. Das Problem ist die Infektionsgefahr. «Zum Glück ist das nicht allzu häufig der Fall», sagte Ridder. «Aber das ist auch das Fatale daran: Weil es selten passiert, wiegen sich die Mitarbeiter in falscher Sicherheit.»
Der Verband schätzt, dass nur ein Viertel der in Arztpraxen benutzten Kanülen über einen Sicherheitsmechanismus verfügt. Dabei stülpt sich nach dem Herausziehen der Nadel eine Schutzkappe über die Spitze. Solche Instrumente seien eigentlich seit 2007 in Deutschland vorgeschrieben, erklärte Ridder, «aber das wird zu wenig kontrolliert». In Niedersachsen habe das Gewebeaufsichtsamt 300 Praxen besucht: Nur 11 Prozent hatten vollständig auf Sicherheitsprodukte umgestellt hatten, «obwohl 73 Prozent der Praxen angaben, auch bekannt infektiöse Patienten zu behandeln».
Ridder sieht darin «ein großes Problem für die Arbeitssicherheit in Arztpraxen». Eine Studie der Universität Düsseldorf habe ergeben, dass es bei 41 Prozent der befragten Praxen in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zwei Jahren zu mindestens einer Verletzung mit Nadeln kam. «Die tatsächliche Zahl dürfte aber wesentlich höher liegen», schätzt Ridder. Viele Ärzte meldeten Nadelstichverletzungen gar nicht, obwohl sie eigentlich als Arbeitsunfall gelten.
Die Gefahr besteht auch bei Blutuntersuchungen in Apotheken. Die durchführenden Mitarbeiter müssen gegen Hepatitis B geimpft und gut geschult sein. Sie sollten Handschuhe tragen, aber bedenken, dass diese nicht durchstichsicher sind. Entgegen früher Empfehlungen soll die Kappe der Kanüle nicht wieder aufgesetzt werden. Hier besteht die größte Gefahr. Die Kanüle oder Lanzette soll direkt in ein durchstichsicheres Gefäß entsorgt werden.
Zur Arbeitsschutzmaßnahmen bei Blutuntersuchungen hat die Bundesapothekerkammer eine Leitlinie erstellt, die unter abda.de, Stichwort "Arbeitsschutzmaßnahmen", zu finden ist. Quelle: pharmazeutische-zeitung.de